Die Werkzeugmacher-Meister gehören zu den weitergebildeten Fachkräften aus der Werkzeug-Branche. Am vorgestellten Beruf interessierte Personen absolvieren zunächst eine Ausbildung. Daran schließt sich die berufsbezogene Weiterbildung an, die gezielt auf die Aufgaben eines Meisters vorbereitet und die zum Titel gehörenden Rechte verleiht.
Der berufliche Werdegang eines Meisters für die Herstellung von Werkzeugen beginnt mit der Ausbildung zum Werkzeug-Mechaniker. Hierbei handelt es sich um eine 3,5 Jahre dauernde Berufsausbildung; der Schwerpunkt liegt wahlweise auf:
- der Formentechnik,
- der Instrumenten-Technik,
- der Stanztechnik,
- oder der Vorrichtungs-Technik.
Bewerber benötigen mindestens den Abschluss einer Hauptschule. Im Laufe der Ausbildung lernen die Teilnehmer, wie sie unter Einsatz von computergesteuerten Maschinen unterschiedliche Werkzeuge herstellen. Das schließt die Programmierung und Bedienung der zugehörigen Anlagen ein. Ferner befassen sich die Auszubildenden mit der Prüfung von Werkzeugen hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit und der Qualität. Zum Ende der Lehre steht eine Abschluss-Prüfung an.
Nach der abgeschlossenen Ausbildung zum Werkzeug-Mechaniker besitzen die Personen unterschiedliche Aufstiegs-Chancen. Dazu gehört neben anderen die erwähnte Weiterbildung zum Werkzeugmacher-Meister. Sie erfolgt über die Prüfung zum Industrie-Meister in der Fachrichtung Metall. Alle Personen, die eine erfolgreich absolvierte Abschluss-Prüfung in einem Ausbildungsberuf aus der Metallbranche nachweisen, gelten als zulassungsberechtigt. Für sie besteht kein Bedarf an einer Praxis-Phase zwischen der Ausbildung und der Prüfung zum Meister.
In der Regel besuchen die Interessenten vor der Meister-Prüfung vorbereitende Lehrgänge. Die Länge der Weiterbildung hängt von der gewählten Art ab. In Vollzeit dauert die Fortbildung zwischen sechs und zwölf Monate. Die Prüfung findet vor der Industrie- und Handelskammer statt. Die geprüften Inhalte stammen aus den Bereichen "fachrichtungs-übergreifende Basis-Qualifikationen" sowie "handlungs-spezifische Qualifikationen". Der letztgenannte Abschnitt setzt sich aus den Bereichen Technik, Organisation und Personalführung zusammen.
Den Großteil der Aufgaben beantworten die Prüflinge schriftlich. Im Handlungsbereich "Führung und Personal" steht ein Fachgespräch an, das sich auf eine vorgegebene Situation bezieht. Bestehen die Teilnehmer die Prüfung mit Erfolg, erhalten Sie den Titel "Werkzeugmacher-Meister". Damit geht das Recht zur Selbstständigkeit und zur Ausbildung anderer Personen im entsprechenden Berufsfeld einher.