Der Berufstitel Verwaltungsfachwirt gehört zu den Fortbildungs-Abschlüssen im Bereich des öffentlichen Verwaltungsdienstes. Die im vorgestellten Beruf tätigen Personen übernehmen verantwortungsvolle Positionen mit Führungsaufgaben. Eine erfolgreiche Zulassung für die Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen. Interessierte Bewerber benötigen den Nachweis für einen der nachfolgend genannten Punkte:
- einen Abschluss als Fach-Angestellter für Büro-Kommunikation,
- einen Abschluss als Verwaltungs-Fachangestellter,
- eine erfolgreich abgeschlossene Fachprüfung I,
- eine sogenannte Laufbahn-Prüfung für den nichttechnischen, mittleren Verwaltungsdienst.
Oftmals besitzen die Verwaltungs-Fachwirte eine Ausbildung zum Verwaltungs-Fachangestellten. Hierbei handelt es sich um Fachkräfte, die in Verwaltungs-Behörden des öffentlichen Dienstes arbeiten. Der Großteil der Auszubildenden verfügt über die mittlere Reife oder das Abitur. Die konkreten Inhalte der Ausbildung hängen von der jeweiligen Behörde ab. In den drei Jahren der Ausbildung halten sich die Auszubildenden während der Praxisphasen in verschiedenen Einrichtungen auf. Dazu gehört beispielsweise das Einwohnermelde-Amt, das Bau-Amt oder die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge, wenn es sich um eine Ausbildung in der Kommunal- oder Landesverwaltung handelt.
Besagte Ausbildung zum Verwaltungs-Fachangestellten ähnelt dem Beruf des Fachangestellten für Büro-Kommunikation. Dennoch unterscheiden sich die Berufe in den später anfallenden Aufgaben. Verwaltungs-Fachangestellte prüfen und bearbeiten als Sachbearbeiter Anträge. Außerdem entscheiden sie selbstständig in diversen Sachverhalten. Dagegen übernehmen die Fachangestellten für Büro-Kommunikation eher die bürokratischen sowie organisatorischen Aufgaben.
Bei der angesprochenen Fachprüfung I handelt es sich um eine Prüfung für Mitarbeiter, die aus anderen beruflichen Sektoren in den öffentlichen Dienst wechseln. Sie stellt der Abschluss des Angestellten-Lehrgangs I dar. Die Laufbahnprüfung für den mittleren nicht-technischen Dienst bildet den Abschluss einer praktischen und theoretischen Ausbildungsphase. Die Prüfung dient der Feststellung, ob die betreffende Person die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für eine Laufbahn im mittleren Dienst besitzt.
Unter den genannten Voraussetzungen besteht die Option, den A-II-Lehrgang zum Verwaltungsfachwirt zu besuchen. Die 800 Stunden umfassende Weiterbildung vermittelt vertieftes Fachwissen aus den Rechtswissenschaften, aus dem Rechnungswesen und aus der Finanzlehre. Sie endet mit der Fachprüfung II. Neben dem Zeugnis zum "Verwaltungsfachwirt" erhalten erfolgreiche Teilnehmer die allgemeine Zugangsberechtigung für Hochschulen.