Wer eine Tätigkeit als Verwaltungsangestellte /-r im gehobenen Dienst anstrebt, kann über ein Studium des öffentlichen Rechts einen Zugang zu diesem Beruf erhalten. Der Bachelorstudiengang besitzt eine Regelstudienzeit von sechs Semestern und wird in der Regel von Universitäten angeboten. Zugangsvoraussetzungen sind das Bestehen eines Auswahlverfahrens, der Nachweis von sehr guten Deutschkenntnissen und eine allgemeine Hochschulreife. Einige Studiengänge des öffentlichen Rechts sind zudem mit einem NC zulassungsbeschränkt. Viele Universitäten bieten das Studium als Zwei-Fächer-Studiengang an.
Der Studiengang öffentliches Recht befasst sich mit der Regelung zwischen Bürger und Staat sowie Staat- und Verwaltung. Es ist ein forschungsbasiertes, theoriegeleitetes und praxisnahes Studium.
Neben dem Staatsrecht vermittelt das Studium Polizeirecht, Baurecht, Kommunalrecht und Privatrecht. Der Studierende erlernt Verordnungen und Gesetze, die mit der Organisation und Funktion eines Staates zu tun haben. Er vertieft sein Rechtswissen mit allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht sowie verwaltungsrechtlichem Prozessrecht.
Der Student bekommt fachspezifische Kenntnisse und juristische Methoden vermittelt. Während des Studiums finden zahlreiche Praktika und praktische Übungen statt, die den Studierenden dazu befähigen, politische Prozesse und Probleme rechtlich einzuordnen, zu analysieren und zu erfassen. Weiterhin erhält er kommunikative Fähigkeiten und wird zum logischen Denken angeregt.
Das Studium des öffentlichen Rechts ist in Modulen aufgebaut. Diese sind nach thematischen Studieninhalten zusammengefasst. Der Studierende muss in jedem Modul die erforderlichen Leistungspunkte erbringen. Neben Pflichtmodulen kann der Student zahlreiche Wahlmodule belegen und sich auf einen Bereich spezialisieren. Die Inhalte werden praxisnah vermittelt. Der Studierende verbringt viel Zeit mit Exkursionen zu hohen Gerichten und politischen Institutionen.
Die wichtigsten Studienfächer des öffentlichen Recht-Studiengangs sind:
- Staatsrecht,
- Allgemeines Verwaltungsrecht,
- Besonderes Verwaltungsrecht,
- Europarecht,
- Völkerrecht,
- Öffentliches Wirtschaftsrecht,
- Steuerrecht,
- Bauordnungs- und Bauplanungsrecht,
- Kommunalrecht,
- Polizeirecht,
- Umweltrecht.
Am Ende des Studiums verfasst der Studierende eine Bachelorarbeit. Der Abschluss qualifiziert für das anschließende Masterstudium. Dort vertieft der Absolvent sein Wissen im Verwaltungs- und Staatsrecht und erhält politikwissenschaftliches Fachwissen.