Jobangebote für Studienrat /-rätin (15km)

Geschätztes Bruttogehalt
*Die Gehaltsspannen werden aus dem Stellenanzeigeninhalt errechnet und entsprechen der marktüblichen Vergütung basierend auf 2 Mio. Gehaltsdatensätzen.
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Gehalt Studienrat /-rätin

Datenbasis: 329 Datensätze
Region Q1 Ø Q3 Offene Jobs
Deutschland: 3.995 € 4.701 € 5.547 €
Baden-Württemberg 3.775 € 4.657 € 5.886 € Jobs Studienrat /-rätin
Bayern 4.345 € 5.126 € 5.927 € Jobs Studienrat /-rätin
Berlin 3.953 € 5.323 € 6.920 € Jobs Studienrat /-rätin
Brandenburg 4.080 € 4.532 € 5.003 € Jobs Studienrat /-rätin
Bremen 4.317 € 5.080 € 5.994 € Jobs Studienrat /-rätin
Hamburg 3.738 € 4.251 € 5.024 € Jobs Studienrat /-rätin
Hessen 3.486 € 4.557 € 5.331 € Jobs Studienrat /-rätin
Mecklenburg-Vorpommern 4.101 € 4.173 € 4.449 € Jobs Studienrat /-rätin
Niedersachsen 4.344 € 5.017 € 5.920 € Jobs Studienrat /-rätin
Nordrhein-Westfalen 3.457 € 4.338 € 5.126 € Jobs Studienrat /-rätin
Rheinland-Pfalz 3.417 € 4.101 € 5.641 € Jobs Studienrat /-rätin
Saarland 4.167 € 4.904 € 5.786 € Jobs Studienrat /-rätin
Sachsen 4.510 € 5.885 € 7.133 € Jobs Studienrat /-rätin
Sachsen-Anhalt 3.484 € 4.101 € 4.838 € Jobs Studienrat /-rätin
Schleswig-Holstein 4.124 € 4.848 € 7.465 € Jobs Studienrat /-rätin
Thüringen 3.331 € 4.600 € 5.539 € Jobs Studienrat /-rätin

Studienrat /-rätin:

1. Gehalt

Als Studienrat liegt das deutschlandweite Gehalt bei 4.701 € pro Monat. Diesen Wert haben wir auf Basis von 329 Datensätzen ermittelt, die wir in den letzten zwei Jahren erfasst haben. Hinsichtlich der Gehaltsspanne ist festzustellen, dass die unteren Monatsgehälter bei 3.995 € beginnen, Studienräte in den oberen Regionen jedoch auch bis zu 5.547 € und mehr verdienen können.

Wie bei nahezu allen Berufen, hat neben vielen anderen Faktoren auch der Standort des Arbeitgebers individuellen Einfluss auf die Höhe des Gehalts. So beträgt das monatliche Durchschnittsgehalt im nördlichsten Bundesland der Republik ungefähr 4.848 €. Arbeitet man hingegen im Süden, so kann man beispielsweise in Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichem Gehalt von 4.657 € rechnen. Insoweit ist anzumerken, dass die Analyse unserer Daten bundesweit regelmäßig zu dem Ergebnis führt, dass die Gehälter im Süden Deutschlands tendenziell über denen im Norden liegen. Jedoch ist dabei - wie auch beim Vergleich des Verdienstes in städtischen Gebieten mit denen auf dem Land - zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten oft parallel zu den Gehältern steigen.

Tabellarisch stellt sich das Gehalt als Studienrat in Abhängigkeit vom Alter wie folgt dar

  • 25 Jahre = 3.653 Euro brutto
  • 30 Jahre = 4.022 Euro brutto
  • 35 Jahre = 4.355 Euro brutto
  • 40 Jahre = 4.820 Euro brutto
  • 45 Jahre = 4.882 Euro brutto
  • 50 Jahre = 4.882 Euro brutto

Auswirkung der Firmengröße auf das Monatsgehalt

  • bis 500 Mitarbeiter = 4.716 Euro brutto
  • 501 bis 1000 Mitarbeiter = 4.565 Euro brutto
  • über 1000 Mitarbeiter = 5.126 Euro brutto
4. Tätigkeit
Ein Studienrat ist ein Beamter des höheren Dienstes, der gewöhnlich an einer Schule arbeitet. Er ist dazu befähigt, Schüler bis zum Abschluss des Abiturs zu unterrichten. Die Besoldungsgruppe eines Studienrats ist A 13. Er ist sowohl an Gesamtschulen als auch an Gymnasien, Realschulen, berufsbildenden Schulen, Landeszentren und Weiterbildungskollegs tätig. Aus dem Amt geschiedene Studienräte tragen den Zusatz "i. R." oder "a. D.". Die Amtsbezeichnung des darauffolgenden Beförderungsamtes ist Oberstudienrat.

Voraussetzungen:

Die Ernennung eines Studienrates kann nach Abschluss eines Hochschulstudiums erfolgen. Dieses umfasst in der Regel mindestens zwei Hauptfächer sowie einen pädagogischen Zusatzteil. Nach dem Studium folgt ein bis zu zweijähriges Referendariat. Parallel dazu muss der Anwärter ein Studienseminar zur Ausbildung besuchen. Anschließend ist eine dreijährige Probezeit des Beamtenverhältnisses erforderlich, um den Status eines Studienrats zu erlangen. In der DDR war es möglich, als Lehrer den Ehrentitel "Studienrat" zu erlangen. Studienräte können nicht nur an staatlichen, sondern auch an kirchlichen Schulen arbeiten. In diesem Fall lautet ihre Bezeichnung "Studienrat im Kirchendienst". Diese ist dem Landesbeamtenverhältnis gleichgesetzt. Je nach Bundesland unterscheiden sich der Berufszugang zum Studienrat und die Bezeichnung des Amtes voneinander.

Kompetenzen:

Die notwendigen Fähigkeiten eines Studienrats lassen sich in vier Bereiche untergliedern: Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz und Selbstkompetenz. Da Studienräte an diversen Schulen unterrichten, müssen sie über das notwendige Wissen verfügen und in der Lage sein, dieses den Schülern zu vermitteln. Ferner zählen diverse Fähigkeiten in der Arbeitsgestaltung und Präsentation zu den Kompetenzen, die ein Studienrat besitzen sollte. Nicht zuletzt muss er seine Zeit selbstständig einteilen und organisieren können. Studienräte genießen in der Vor- und Nachbereitung ihres Unterrichts große Freizügigkeit. Aus diesem Grund ist es in dem Amt des Studienrats notwendig, ein hohes Maß an Selbstdisziplin aufzuweisen.

Regelung in Niedersachsen:

In Niedersachsen unterscheidet sich der Zugang zum Amt des Studienrats stark von den anderen Bundesländern. Das Niedersächsische Beamtengesetz, das seit 2009 gültig ist, besagt, dass die Ernennung eines Studienrats nicht allein nach Abschluss des Referendariats erfolgen kann. Stattdessen besteht die Möglichkeit, bis zum vollendeten 45. Lebensjahr durch eine mindestens vierjährige Berufserfahrung außerhalb des Lehrerberufs den Zugang zum Amt des Studienrats zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist ein Mastergrad oder Hochschulabschluss. Diesem müssen sich mindestens zwei Schulfächer, die in Niedersachsen gültig sind, zuordnen lassen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Berufstätigkeit im Zusammenhang mit mindestens einem dieser Fächer steht. Während der zwei-bis dreijährigen Probezeit muss der Studienratanwärter eine pädagogisch-didaktische Qualifizierung an einem Studienseminar erfolgreich abschließen. Bei der Ernennung zum Amt des Studienrats besitzt ein EU-Bürger in der Regel dieselben Möglichkeiten wie ein deutscher Staatsbürger.

Zugangs- und Bezeichnungsarten:

Die Amtsbezeichnung eines Anwärters lautet in Bayern Studienrat zur Anstellung. Der Beamte muss hier keine dreijährige, sondern eine zweijährige Probezeit bestehen. In Nordrhein-Westfalen trägt ein Anwärter den Titel eines Studienrats auf Probe, in Berlin heißt er Studienreferendar. Allerdings erfolgt dort nach dem zweiten bestandenen Staatsexamen keine Verbeamtung mehr. Infolgedessen kommt auch der Titel "Studienrat" bei der Einstellung eines neuen Beamten nicht mehr vor. Erhält ein Lehrer in Hessen eine Stelle an einer höheren Schule, so erfolgt die Ernennung zum Studienrat.

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