Die Tätigkeit des Ramp-Agenten stellt keinen offiziellen Ausbildungs-Beruf dar. Folglich existiert keine vorgeschriebene Berufsausbildung, welche am vorgestellten Job interessierte Personen vor dem Berufseinstieg absolvieren. Deswegen variieren die Anforderungen seitens der einstellenden Flughäfen und deren Betriebe. Diverse Schulungs-Zentren bieten Ausbildungs-Kurse für angehende Ramp-Agenten an. Die mehrere Monate andauernden Lehrgänge bereiten die Teilnehmer auf ihre späteren Aufgaben auf dem Rollfeld vor.
Darüber hinaus führen die großen Unternehmen aus der Luftfahrt-Branche eigenständige Ausbildungs-Kurse für ihre Arbeitnehmer durch. In beiden genannten Fällen steht neben theoretischen Inhalten die praktische Anwendung auf dem Rollfeld auf dem Lehrplan. Als einzige vorgeschriebene Qualifikation für den Beruf des Ramp-Agenten gilt der Nachweis über eine gültige Zuverlässigkeits-Überprüfung gemäß dem Luftsicherheits-Gesetz.
Da das Gesetz keine Ausbildung für den Beruf vorsieht, besitzen die Ramp-Agenten häufig eine anderweitige Berufsausbildung. Mitunter fordern die Arbeitgeber sogar eine abgeschlossene Ausbildung. Es empfiehlt sich, einen Beruf zu wählen, der in Bezug zur Tätigkeit des Ramp-Agenten steht. Dadurch bieten sich beispielsweise diese beiden Möglichkeiten an:
- Luftverkehrs-Kaufmann,
- Servicekaufmann für Luftverkehr.
Die durch das Berufsbildungs-Gesetz geregelte Ausbildung zum Luftverkehrs-Kaufmann nimmt insgesamt drei Jahre in Anspruch. Unter gewissen Umständen akzeptiert das Gesetz eine verkürzte Lehrzeit. Als Ausbildungs-Betriebe fungieren die Hersteller aus der Luftfahrt sowie Flughafen-Gesellschaften. Eine Alternative stellt der Servicekaufmann für Luftverkehr dar. Der vergleichsweise neue Beruf sieht eine Ausbildung in Flughafen-Betrieben oder Luftverkehrs-Gesellschaften vor. Darüber hinaus akzeptiert das Berufsbildungs-Gesetz eine schulische Ausbildung.
Aufgrund der erläuterten fehlenden gesetzlichen Regelung für den Beruf des Ramp-Agenten gibt es folglich keine zugehörige Weiterbildung. Allerdings besitzen Berufstätige mit einer vorherigen Berufsausbildung die Chance, an einer Fortbildung teilzunehmen. Hiermit verbessern sie ihre Qualifikationen und eignen sich deswegen für Positionen mit höheren Gehältern. Im Fall des angesprochenen Servicekaufmanns stellt die Bewerbung auf eine Weiterbildung zum Flugbegleiter eine Option dar.