Die Ausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleitungen dauert zwei Jahre und ist bundesweit im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgeschrieben. Der Auszubildende lernt in einem Betrieb der Post- und Kurierdienstbranche beliebiger Größe und besucht parallel die Berufsschule. Der schulische Unterricht der "dualen Ausbildung" findet in manchen Regionen im Blockunterricht statt.
Eine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, es empfiehlt sich ein Hauptschulabschluss oder "mittlere Reife". In der Lehre und späteren Berufsausübung sind für Abrechnungen und Kassenabschluss fundierte Mathematik-Kenntnisse vonnöten. Darüber hinaus ist Erfahrung mit Computern hilfreich, um den Umgang mit betriebsspezifischer Software zu erleichtern.
Die praktische Ausbildung findet in Sortierräumen, Schalterräumen und im Außendienst bei der Zustellung statt. Die Arbeitszeit beginnt morgens sehr früh und nimmt keine Rücksicht auf etwaig unangenehme Witterungs-Verhältnisse. Ausdauer und Muskelkraft ist ebenso wichtig wie Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit. Der Umgang mit Geld und Wertsachen erfolgt ehrlich und gewissenhaft.
Im ersten Ausbildungsjahr vermittelt der Ausbildungsbetrieb folgende Fertigkeiten:
- Überprüfung von Sendungen,
- Sortierung der Sendungen nach Zustell-Reihenfolge,
- Transport und Zustellung der Sendungen,
- Dokumentation der Zustellung,
- Entgegennahme und Dokumentation von Zahlungen,
- Führen von Kundengesprächen,
- Anwendung betriebsspezifischer Software,
- Bestimmungen des Postgeheimnisses (Datenschutz).
Nach dem ersten Ausbildungsjahr findet eine schriftliche Zwischenprüfung statt.
Im zweiten Ausbildungsjahr lernt der angehende Berufsanfänger:
- Kundenberatung über das Dienstleistungs-Angebot,
- Annahme von Aufträgen,
- Berechnung der Gebühren, abhängig von den Sendungsdaten,
- Entgegennahme und Weiterleitung von Beschwerden,
- Vorgehen bei Zustell-Wiederholung und unzustellbarer Sendung,
- Sonderbehandlung von Gefahrgut-Sendungen,
- Abrechnung und Kassenabschluss,
- Qualitätssicherung und Innovationen.
Mit Ende des zweiten Ausbildungsjahres legt der Auszubildende bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) die schriftliche und praktische Abschlussprüfung ab.
Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus drei Teilen:
- Auftragsbearbeitung,
- Zustellung und
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
In Bereich der Auftragsbearbeitung stehen Fragen zu den Themen Auftragsannahme, Qualitätssicherung, Sortierungs- und Umschlagprozesse zur Beantwortung an. Im Prüfungsbereich Zustellung geht es um Zustellungsprozesse und Kassenabrechnung. Die praktische Aufgabe dreht sich um Auftragsannahme und Sortierung, Sendungsauslieferung und/oder Vor- und Nachbearbeitungs-Prozesse. Ein 45 Minuten dauerndes Fachgespräch gehört dazu.
Berufsschulen und Kammern bieten ausbildungsbegleitend die Möglichkeit zum Erwerb von Zusatzqualifikationen, mit denen der Auszubildende eine Spezialisierung in einem Teilbereich anstrebt. Direkt im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Abschlussprüfung besteht für die besten Absolventen die Möglichkeit, die Ausbildung fortzusetzen. Nach einem weiteren Jahr legen sie die Prüfung zum Kaufmann / Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen ab.
Im dritten Lehrjahr stehen folgende Ausbildungsinhalte auf dem Lehrplan:
- Disposition von Personal und Transportmittel,
- Erstellung von Fahrtrouten und Logistikketten,
- Markt-, Wettbewerbs- und Zielgruppen-Beobachtung,
- Planung verkaufsfördernder Maßnahmen,
- Dienstleistungs-Präsentation und Angebots-Erstellung,
- Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung, Jahresabschluss,
- Einkauf von Fremdleistungen,
- Entgeltabrechnung, Personalentwicklung und Personalverwaltung.