Ein Patentanwalt /-anwältin wirkt an der Schnittstelle zwischen Recht, Technik und Naturwissenschaften. Der Ausbildungsweg zum/zur Patentanwalt /-anwältin zählt zu den längsten in Deutschland. Er ist geregelt durch die Patentanwaltsordnung (PAO) und die dazugehörige Patentanwaltsausbildungsordnung und –prüfungsordnung.
Die Zulassung zur Ausbildung erfordert den Nachweis einer technischen Kompetenz. Diese erwerben Interessenten /-innen durch ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium. Das Studium beinhaltet Naturwissenschaften oder Technik. Interessenten /-innen absolvieren es an einer wissenschaftlichen Hochschule.
Mögliche Studiengänge für angehende Patentanwälte /-innen sind:
Wer Physik studieren möchte, bringt Interesse an physikalischen Gegebenheiten und Erscheinungen sowie gute Mathematikkenntnisse mit. Zusätzliches Wissen im Umgang mit EDV und Sicherheit in der englischen Sprache zum Verständnis und Verfassen wissenschaftlicher Texte sind unerlässlich.
Physik eignet sich als Grundlage zur Fortbildung zum/zur Patentanwalt /-anwältin, denn sie analysiert und katalogisiert alle Vorkommnisse der Natur. Die theoretischen Modelle basieren auf Mathematik. Praktische Experimente gehen auf antike Wurzeln zurück. Die Physik besteht als gewaltiges Forschungsfeld aus vielen Teilgebieten.
Studenten /-innen der Physik lernen im Studienverlauf folgende Fächer:
- Quantenphysik,
- Mechanik,
- Astrophysik,
- Elektrodynamik,
Zum Ende des Studienganges lernen die Teilnehmer /-innen Details zur Relativitätstheorie, Elementarteilchenphysik, Kosmologie und Festkörperphysik. Während der Laborübungen nutzen die Studierenden physikalische Geräte, besondere Computerprogramme und spezielle Messverfahren. Alle Eigenschaften sind für eine folgende Ausbildung zum/zur Patentanwalt /-anwältin vorteilhaft.
Ausgebildete Patentanwälte /-innen übernehmen mit einer entsprechenden Weiterbildung zum Beispiel die Leitung einer Patentabteilung bei einem (internationalen) Industrieunternehmen. Sie sind dann auch für die Führung von Mitarbeiter /-innen verantwortlich. Eine Selbstständigkeit als freiberufliche/r Patentanwalt /-anwältin ist ebenfalls denkbar. Vor der Inbetriebnahme eines eigenen Anwaltsbüros bilden sich Anwälte /-innen mit BWL-Lehrgängen fort. So berechnen sie Effizienz und Wirtschaftlichkeit ihres eigenen Unternehmens.