Maschineneinrichter /-in ist eine Weiterbildung im Bereich des Maschinen- und Anlagebaus, die dazu befähigt, Funktionen und Funktionsabläufe von Maschinen einzustellen. Die Voraussetzung für Weiterbildung zum/zur Maschineneinrichter /-in ist eine abgeschlossene technische Ausbildung oder Weiterbildung in einem der folgenden Berufe:
- Industriemechaniker /-in,
- Assistent /-in für Maschinenbautechnik,
- Produktionsmechaniker /-in,
- CNC-Fachkraft / NC-Anwendungsfachmann /-frau,
- Fachkraft – Metallbearbeitung durch Laserstrahl,
- Feinwerkmechaniker /-in,
- Produktionstechnologe /-in.
Verfügen angehende Maschineneinrichter über eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung in einem der genannten Bereiche und können sie darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung vorweisen, können sie ohne spezielle weitere Abschlüsse in der Position eines Maschineneinrichters arbeiten. Die Einweisung erfolgt je nach Bereich innerhalb einer unterschiedlich langen Einarbeitungszeit.
Zusätzlich bieten die Handelskammern der Länder Zertifikatskurse als Weiterbildung zum/zur Maschineneinrichter /-in an, die sich an Interessenten mit abgeschlossener Ausbildung und mindestens drei Jahren Berufspraxis wenden. Innerhalb solcher Kurse lernen die Teilnehmer die Eigenschaften von Werkstoffen kennen, erwerben Kenntnisse im Zeichnungslesen und in den Grundlagen der Metallbearbeitung. Toleranzen, Passungen und Oberflächengüte sind weitere Themen der Ausbildung sowie das Fügen und Kleben und die Grundlagen der Pneumatik. Schließlich behandelt der Lehrgang die Bedienung und Bestückung von Maschinen, die Wartung und Instandhaltung sowie die Fehlersuche und das Beheben von Störungen. Bei Abschluss eines der von den Handelskammern angebotenen Kurse erhalten die Absolventen ein IHK-Zertifikat.
Bei der Wahl der passenden Weiterbildung oder Arbeitsstelle als Maschineneinrichter /-in sind der erlernte Beruf und die individuellen Perspektiven der Bewerber bedeutend, da die Tätigkeit als Maschineneinrichter /-in auf weit differenzierten Gebieten stattfindet. Je nach Grundausbildung ist ein/eine Maschineneinrichter /-in im Maschinen- und Anlagebau, in der Herstellung von optischen und fotografischen Geräten, in der Herstellung von elektrischen Instrumenten, in der medizinischen Technik, in der Herstellung von Büromaschinen oder in der Spielzeugherstellung tätig.