Um Kälteanlagenbauermeister /-in zu werden, legen Interessenten die Meisterprüfung ab. Die Abschlussprüfung ist durch die IHK bundesweit einheitlich definiert. Der Besuch einer Meisterschule ist für die Zulassung zur Prüfung nicht zwingend verpflichtend. Einige Bedingungen müssen die Bewerber für die Meisterprüfung jedoch erfüllen:
Sie verfügen über eine Prüfung als Geselle /-in im Fachbereich Mechatronik für Kältetechnik oder in der althergebrachten Berufsbezeichnung Kälteanlagenbau. Alternativ erkennt die Prüfungskommission einen Abschluss in einem anderen, naheliegenden industriellen Ausbildungsberuf an. Ebenso dient eine Meisterprüfung in einem weiteren Handwerk als Zulassungsbedingung. Wer eine abgeschlossene Lehre in einem anderen Beruf vorweisen kann und bis zu drei Jahre im Kälteanlagenbauerhandwerk tätig ist, kann ebenfalls an der Meisterprüfung teilnehmen.
Schüler, die eine berufliche Laufbahn als Meister/-in Kälteanlagenbau anstreben, absolvieren zunächst die traditionelle Berufsausbildung im Bereich Mechatroniker /-in Kältetechnik. Die Dauer der Ausbildung beträgt meist dreieinhalb Jahre. In dieser Zeit wirken die Lehrlinge im Betrieb und haben Berufsschulunterricht. Zahlreiche Handwerks- und Industriebetriebe stellen Auszubildende ein, die einen mittleren Bildungsabschluss mitbringen.
In ihrer Lehre erwerben angehende Mechatroniker für Kältetechnik u.A. Kompetenzen in der Zusammenfügung von Bauteilen mittels mehrerer Techniken (wie löten, schrauben, kleben, stecken), der Wartung und Überholung von Maschinen und Systemen für Kälte- und Klimatechnik oder der Prüfung und Reinigung der mechanischen Schutzeinrichtungen kältetechnischer Anlagen.
Zur beruflichen Höherqualifikation erarbeiten Kälteanlagenbauermeister die Prüfung zum/zur Betriebswirt /in in diesem Handwerk. Als Alternative bietet sich ein Hochschulstudium an.