Das Berufsbildungs-Gesetz und die Handwerks-Ordnung erkennen die Tätigkeit des Gerüstbauers als Ausbildungsberuf an. Die zugehörige bundesweit einheitliche Ausbildung nimmt drei Jahre in Anspruch. Es handelt sich um eine duale Berufsausbildung. Deswegen erwarten die Auszubildenden theoretischer Unterricht in Schulen und Praxis-Aufenthalte im Betrieb. Zusätzlich entfallen 25 Wochen auf eine sogenannte überbetriebliche Ausbildungszeit. Vor dem Ablauf des zweiten Jahres der Ausbildung erfolgt eine Zwischen-Prüfung.
Am Ende steht die abschließende Prüfung mit einem praktischen und einem theoretischen Teil an. Den Prüfling erwarten im praktischen Abschnitt zwei Aufgaben. Er stellt seine Fähigkeiten im Planen eines Arbeitsablaufs, im Erkennen von Arbeits-Zusammenhängen und in der Kontrolle des Ergebnisses unter Beweis. Das Gesetz schlägt bezüglich der praktischen Aufgaben diese Tätigkeiten vor:
- Einrüsten eines Bauwerks und Abbauen des Gerüsts einschließlich dem fachgerechten Lagern von dessen Bauteilen,
- Aufbauen einer Sonder-Konstruktion aus dem Gerüstbau oder der Aufbau eines Trag-Gerüstes unter Verwendung von Rüststützen und Rüstbinden. Anschließend baut der Prüfling das Gerüst wieder ab.
Der theoretische Teil der Abschluss-Prüfung umfasst Aufgaben aus den Bereichen Schutz-, Arbeits- und Trag-Gerüste, bewegliche Arbeits-Plattformen sowie Sonder-Konstruktionen. Außerdem steht eine Aufgabe aus dem Prüfungs-Bereich der Sozial- und Wirtschaftskunde an.
Ausgebildete Gerüstbauer besitzen durch diverse Angebote zur Weiterbildung gute Aufstiegs-Chancen. Eine naheliegende Fortbildung stellt der Besuch einer Meister-Schule dar. Die erfolgreiche Meister-Prüfung gilt als Voraussetzung, um selbstständig in der Branche zu arbeiten. Eine Alternative bietet die Weiterbildung zum "geprüften Gerüstbau-Kolonnenführer". Darüber hinaus empfiehlt sich für Stellen in mittleren Führungs-Positionen die Qualifizierung zum "staatlich geprüften Techniker". Interessierte Personen benötigen eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend mindestens zwölf Monate praktische Erfahrung. Die Dauer der Aufstiegs-Fortbildung zum Techniker beläuft sich auf 2.400 Unterrichts-Stunden. Die zugehörigen Lehrgänge erstrecken sich in Vollzeit über zwei Jahre.
Weitere Details zum Gehalt in der Ausbildung als Gerüstbauer/-in.