Der Beruf des Forstwirtes beziehungsweise der Forstwirtin gilt laut dem Berufsbildungs-Gesetz (BBiG) als anerkannter Ausbildungs-Beruf. Die Lehre erfolgt im Bereich der Landwirtschaft und erstreckt sich über drei Jahre. Wer über das Abitur oder eine berufliche Vorbildung verfügt, verkürzt die Ausbildungs-Zeit auf bis zu zwei Jahre.
Die Ausbildung zum Forstwirt setzt fachliche und persönliche Kompetenzen voraus. Die Auszubildenden benötigen einen mittleren Bildungs-Abschluss und ein technisches Grundverständnis. Darüber hinaus gelten Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, handwerkliches Geschick und körperliche Fitness als unverzichtbare Eigenschaften des Forstwirtes.
Im Rahmen der Ausbildung absolvieren die angehenden Forstwirte Theorie- und Praxis-Einheiten. Letztere finden in einem zuständigen Ausbildungs-Betrieb statt. Dieser schließt zu Beginn der Lehre einen Vertrag mit dem Auszubildenden ab. Ferner beinhaltet die Ausbildung mehrere überbetriebliche Fach-Lehrgänge. Sie vertiefen das erworbene Wissen der Auszubildenden und ermöglichen weitere Einblicke in das Berufsbild des Forstwirtes. Während der Lehre erhalten die Teilnehmer eine Vergütung. Diese richtet sich nach den Tarif-Bestimmungen und variiert von Betrieb zu Betrieb. Der Lohn steigt mit den Ausbildungs-Jahren.
Die Theorie-Phasen finden an der Berufsschule statt. Dabei erlernen die Auszubildenden wesentliche Grundkenntnisse aus folgenden Bereichen:
- Waldschutz
- Holzernte
- Waldpflege
- Landschafts-Pflege
- Wald-Begrünung
Nach der Hälfte der Ausbildung absolvieren die angehenden Forstwirte eine Zwischenprüfung. Die Lehre endet mit den Abschluss-Prüfungen. Anschließend gelten die Absolventen offiziell als Forstwirte. Wer über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügt, bildet sich zum Forstwirtschafts-Meister weiter. Alternativ besteht die Möglichkeit eines Studiums.
Weitere Details zum Gehalt in der Ausbildung als Forstwirt/-in.