Die Berufsbezeichnung Energieberater/-in erhält man, wenn man eine qualifizierende Weiterbildung wahrnimmt. Diese Prüfung ist kammerrechtlich geregelt. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss jedoch kein Lehrgang belegt werden. Dennoch ist es sehr zu empfehlen, eine Weiterbildung von einem Bildungsanbieter zu buchen, bevor man die Prüfung angeht. Die Zugangsvoraussetzung für die Weiterbildung ist in der Regel ein Meister Abschluss in einem Handwerksberuf. Der Nachweis durch den Meisterbrief ist obligatorisch. Als zulässig gilt in den meisten Ausbildungsstätten der Meisterbrief zum Maurer- und Betonbauermeister, Zimmereimeister, Wärme-, Kälte- Schallschutzisolierungsmeister oder Installateur- und Heizungsbauermeister
Die Ausbildungsinhalte zum/zur Energieberater/-in bewegen sich in 4 verschiedenen Sparten. Die 1. Sparte ist der Bereich Bauwerk und Baukonstruktion. Inhaltlich beschäftigt sich die Weiterbildung mit der Baustofftechnik. Insbesondere bauphysikalische und ökologische Eigenschaften von Baustoffen und Baukonstruktionen werden hier vermittelt. Auch Umweltschutz und Baustoffrecycling wie zum Beispiel das Gefährdungspotenzial von Baustoffen, ein umweltgerechter Ausbau sowie Lagerung und Entsorgung von Baumaterial stehen auf dem Plan.
Die Bauphysik ist die nächste Sparte. Im Rahmen dieser Sparte wird Wissen zu den Themen
- sommerlicher Wärmeschutz,
- Wärmebrücken,
- Feuchteschutz,
- Tauwasserbildung,
- Luftdichtheit,
- Schallschutz,
- Brandschutz,
- technische Anlagen wie Heizung und Lüftung,
- Konstruktionsmerkmale,
- Wärmebedarfsberechnung,
- Belüftung,
- Umwelttechnik und
- Beleuchtung
vermittelt.
Die 3. Sparte ist die Modernisierungsplanung. Inhaltlich geht es um die Aufnahme und Berechnung sowie Bewertung von Daten und Dokumentationen. Zur Anwendung kommen Spezialsoftware sowie Konzepte zur Verbesserung der Energiebilanz. Wesentlicher Inhalt der Modernisierungsplanung ist die Kosten-Nutzen-Rechnung. Wichtig dabei ist der Zeitpunkt der Amortisation, die rechtlichen Bestimmungen, das Entsorgungskonzept sowie der Gebäude-Energienachweis. Die letzte Ausbildungsparte bezieht sich auf die Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Ausbildungsinhalte richten sich auf Regelungen zum Gebäudeenergieausweis, zur Gültigkeit der EnEV, zu Anforderungen von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Fragen in Bezug auf Energietechnik.
Nach Ende der Weiterbildung können Energieberater /-innen sich selbstständig machen oder ein einem Energieberatungsunternehmen sowie Ingenieur- oder Architekturbüro arbeiten. Die permanente Anpassungsweiterbildung ist zu empfehlen, um die Fachkenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.