Als Datenschutzbeauftragte /-r ist man dafür zuständig, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz eingehalten werden. Meistens finden Berufsangehörige ein Arbeitsumfeld in großen Unternehmen, deren Arbeitsgrundlage Computernetzwerke sind und in öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten, Ämtern und Behörden. Es gibt sowohl interne Datenschutzbeauftragte als auch extern Beauftragte, die bei Dienstleistern angestellt sind. Interne Beauftragte erfüllen ihre Funktion meist zusätzlich zu ihrem ausgeübten Beruf. Große Firmen beschäftigen auch Beauftragte in Vollzeit.
Datenschutzbeauftragte haben zentrale Aufgaben, die sie erfüllen müssen. In Zusammenarbeit mit der Unternehmensführung entwickeln sie Konzepte zum Schutz der Daten von Kunden und setzen diese um, sorgen jedoch auch dafür, dass firmeninterne Daten vor einem Zugang von außen geschützt werden.
Sie kontrollieren die ordnungsgemäße Anwendung von Programmen zur Datenverarbeitung. So müssen gewisse Arbeitsschritte eingehalten werden, ohne die sich eine lückenlose Sicherung der Daten nicht mehr gewährleisten lässt. Ein Verfahrensverzeichnis ist gewissenhaft zu führen. Dabei handelt es sich um eine Übersicht, in der beispielsweise Angaben über die auf die Daten zugriffsberechtigten Personen aufgeführt werden. Das Personal, das mit personenbezogenen Daten arbeitet, muss kontinuierlich geschult werden. Das ist besonders wichtig, da sich Bestimmungen für den Datenschutz vor allem in Bezug auf das Internet schnell ändern.
Ständige Weiterbildung ist für Berufsangehörige Pflicht. Dazu zählen Kenntnisse über die aktuelle Rechtslage sowie zu Entwicklungen im Bereich der Datenverarbeitungssysteme und der übergreifenden IT.
Datenschutzbeauftragte können allerdings nicht allein für die Umsetzung des Datenschutzes sorgen, da alle Mitarbeiter im Unternehmen, die mit sensiblen Daten zu tun haben, entsprechend sorgsam handeln müssen. Sie können jedoch das Verhalten der Mitarbeiter im Unternehmen kontrollieren und analysieren und gegebenenfalls Vorschläge zur Verbesserung machen. Eine eigene Entscheidungsgewalt haben Datenschutzbeauftrage nicht.
Je nach Umfang der Arbeit für den Datenschutz kann es zu Überstunden und Wochenendarbeiten kommen, denn einige Arbeiten können nur dann ausgeführt werden, wenn die Server und PCs stillstehen, im Betrieb also kein Mitarbeiter mehr im System arbeitet.
Der Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines Unternehmens ab und kann bei Selbstständigen aus einem Projektlohn bestehen. Eine freiberufliche, beratende Tätigkeit ist möglich.