Als Barmixer/-in kann im Grunde jeder arbeiten, der möchte. Wer sich mit alkoholischen Getränken auskennt und sich gut anstellt, findet in Bars oder Restaurants stundenweise oder zum Wochenende einen Job. Die Bezeichnung lautet alternativ auch Barkeeper oder für Frauen Barmaid.
Allerdings ist es möglich, eine offizielle Weiterbildung auf Basis einer beruflichen Ausbildung zum/zur Barmixer/-in zu machen. Die Weiterbildungen werden von privaten Schulen, Bildungsanbietern sowie der Industrie- und Handelskammer angeboten. Unterrichtet wird in den Schulungsräumen der Bildungseinrichtungen, die ihre Kurse in Vollzeit oder Teilzeit anbieten. Bei Vollzeitunterricht wird ganztags im Klassenverband Wissen vermittelt. Da es nicht in jeder Stadt einen Bildungsanbieter gibt, der diesen Kurs im Programm hat, kann es durchaus sein, dass Interessenten außerhalb ihres Wohnortes lernen müssen. Teilzeitunterricht ist berufsbegleitend und findet in der Regel am Wochenende oder in Abendveranstaltungen statt. Vollzeitkurse belaufen sich auf etwa eine Woche, Teilzeitkurse nehmen rund 10 Wochen in Anspruch. Die Inhalte der Ausbildung umfassen diese theoretischen Fächer:
- Fachkunde von Bartypen,
- Pflege von Geräten und Ausstattungen,
- Sicherheitsvorkehrungen,
- Gesundheitsschutz,
- Jugendschutz,
- Umweltschutz,
- Hygiene,
- Waren-und Getränkekunde,
- Lagerhaltung,
- Arbeitsplanung,
- Verwaltung von Gästebestellungen und Rechnungen,
- Nacharbeiten.
Da die Ausbildung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht, müssen angehende Barmixer und Barmixerinnen auch praktische Fertigkeiten erlernen. Wichtige Fachpraxis ist zum Beispiel
- Rezepturen entwickeln und Standardrezepte lernen,
- Garnituren,
- Mixtechniken,
- Gläser Verwendung,
- Arbeitsplatz Vor-und Nachbereitung,
- Entsorgung und Reinigung,
- Getränke und Speisen vorbereiten, präsentieren und servieren,
- Gästeberatung und Verkauf,
- Gesprächsführung.
Geprüft wird in der jeweilig zuständigen Industrie- und Handelskammer. Geprüft werden kann, wer entweder die berufliche Vorbildung und praktische Erfahrung nachweist. Die Prüfung ist dreigeteilt und findet schriftlich, mündlich und praktisch statt. Wer durchfällt, hat die Chance, die Prüfung zweimal zu wiederholen. Wer sich weiterbilden will, kann im Anschluss eine Prüfung zum Barmeister bzw. zur Barmeisterin ablegen.