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Wenn die Ausbildung zur Qual wird: Tipps für einen Neuanfang

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Ausbildung abbrechen

Was tun, wenn Du während der Ausbildung merkst, dass Du am liebsten abbrechen und neu anfangen möchtest? Ist es überhaupt sinnvoll, eine Ausbildung abzubrechen? Was solltest Du beachten, damit der Abbruch nicht zum Hindernis Deines weiteren Berufsweges wird. Wir geben Dir Tipps, damit ein Neuanfang gelingen kann.

„Ich habe den falschen Beruf gewählt – was nun?“

Es kommt immer wieder vor, dass junge Menschen erst während der Ausbildung erkennen, dass sie den falschen Beruf gewählt haben. Rund zwanzig Prozent der Auszubildenden brechen ihre Lehre ab, wobei größtenteils die Gründe für den Abbruch im Unternehmen lagen. Zum Beispiel mussten die Azubis Tätigen ausüben, die nichts mit der Ausbildung zu tun hatten oder die Ausbildung war generell mangelhaft. Aber auch persönliche Gründe waren die Auslöser, um die Ausbildung abbrechen zu wollen. Auf der einen Seite können dies gesundheitliche Probleme sein und auf der anderen Seite merken Auszubildende erst im Arbeitsalltag, dass manche Berufsbedingungen nicht zu ihrer Persönlichkeit passen. Zum Beispiel wollte Jennifer aufgrund ihrer Tierliebe Tierarzthelferin werden. Während der Ausbildung wird ihr jedoch immer wieder schlecht, sobald sie Blut sieht. Tobias begann eine Ausbildung zum Altenpfleger, doch kam er nicht damit zurecht, dass für Gespräche mit den Bewohnern des Altenheims sowie Trost und Zuhören keine Zeit war. Thomas fing eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an und merkte schnell, dass er lieber im Hintergrund arbeiten möchte. Der tägliche Kontakt mit Kunden fiel ihm schwer und somit fühlte er sich in seinem Beruf nicht wohl. Saskia wollte schon seit sie Denken kann in den Friseurberuf einsteigen, doch sie reagierte allergisch auf verschiedene Färbemittel und andere Stoffe, sodass sie aus gesundheitlichen Gründen über einen anderen Beruf nachdenken muss.

Wenn die Ausbildung in irgendeiner Form zur Qual wird, ist es sinnvoll einen Neuanfang zu wagen. Ein paar Dinge solltest Du beachten, damit der Neuanfang gelingt.

Tipps für einen guten Neuanfang

Manchmal wurde der Beruf richtig ausgewählt, doch der Auszubildende ist mit dem Unternehmen unzufrieden. Aber auch in dem Fall sollte der erste Tipp beherzigt werden – wenn sich die Probleme nicht mit Hilfe der Ausbildungsberater der Handwerkskammer oder IHK lösen ließen:

  • 1. Bevor Du die Ausbildung abbrichst und kündigst, solltest Du einen neuen Ausbildungsplatz in der Tasche haben
  • 2. Bei der Suche nach einem anderen Beruf solltest Du einmal in Ruhe aufschreiben, was Dir an Deinem jetztigen Beruf gefällt und was nicht, damit Du mehr Klarheit bekommst, welche Merkmale der zukünftige Beruf auf jeden Fall besitzen sollte.
  • 3. Informiere Dich gründlich über die Berufe, die Du ins Auge fasst. Zum Beispiel könntest Du versuchen, in einem Unternehmen ein paar Tage zur Probe zu arbeiten, um Dir ein genaueres Bild über den Beruf machen zu können.
  • 4. Der Grund für den Wechsel sollte im Bewerbungsschreiben angegeben werden. Wird kein Grund angegeben, kann der potenzielle Arbeitgeber nur spekulieren und dies könnte zu Deinem Nachteil ausfallen.

Kündigung oder Aufhebungsvertag?

Befindest Du Dich noch in der Probezeit, muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden. Nach der Probezeit wird eine fristlose Kündigung laut §22 des Berufsbildungsgesetzes nur aus wichtigen Gründen möglich. Dazu muss dem Arbeitgeber eine schwere Verletzung seiner Pflichten vorzuwerfen sein, die im Kündigungsschreiben genau beschrieben werden müssen. Ansonsten muss für die ordentliche Kündigung eine Frist von vier Wochen eingehalten werden. Ebenso ist ein Aufhebungsvertrag möglich, mit dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich den Ausbildungsvertrag auflösen.

Nach der Aufhebung oder Kündigung des Ausbildungsvertrages stehen Dir ein Zeugnis und die Arbeitspapiere zu. Außerdem muss der Arbeitgeber Dir das Gehalt bis zum Kündigungszeitpunkt zahlen sowie den restlichen Urlaub und Überstunden auszahlen. Bei der fristlosen Kündigung und der damit verbundenen Pflichtverletzung des Unternehmens kann auf Schadensersatz geklagt werden.

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