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Altersteilzeit – Glücklich in Frührente oder nur den Gürtel enger schnallen?

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Altersteilzeit

Die Möglichkeit der Altersteilzeit besteht seit 1996 und ist dafür gedacht, einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in das Rentendasein zu schaffen. Diese Option besteht für Berufstätige ab 55 Jahren, wobei die Arbeitszeit, nicht aber das Gehalt halbiert wird. Dennoch bleibt die Frage, ob sich die Menschen, die sich für die Altersteilzeit entscheiden, auf eine glückliche Frührente freuen können oder ob sie vielleicht einen Fehler machen, weil sie den Gürtel zu eng schnallen müssen.

Was bedeutet Altersteilzeit?

Im Juli 1996 ist das Gesetz zur Altersteilzeit (AltTZG) in Kraft getreten. Seitdem ist es möglich, ab 55 Jahren die Arbeitszeit zu halbieren, aber das Gehalt wird mindestens zu 70 Prozent weiterbezahlt. In die Rentenkasse wird weiterhin mindestens 80 Prozent eingezahlt, wobei der Arbeitgeber die Aufstockung der Beiträge der Rentenversicherung übernimmt. Einen Anspruch auf Altersteilzeit haben Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings sind gewisse Voraussetzungen zu beachten.

Wer kann die Altersteilzeit nutzen?

Arbeitnehmer ab 55 + haben Anspruch auf Altersteilzeit, wenn sie fünf Jahre vor diesem Zeitpunkt an 1080 Tagen sozialversicherungspflichtig tätig waren. Dabei muss keiner Vollzeitbeschäftigung nachgegangen werden, sondern die Altersteilzeit steht auch Teilzeitbeschäftigten zu. Ebenso zählen zu diesen 1080 Tagen auch Zeiten mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld.

Die Altersteilzeit endet immer mit der Altersrente und der Zeitraum für diese Altersteilzeit muss mindestens drei Jahre betragen. Wer die Möglichkeit nutzen möchte, sollte sich jedoch im Klaren darüber sein, dass die Altersrente reduziert wird. Arbeitnehmer und Arbeitgeber entscheiden freiwillig über die Arbeitsteilzeit. Der Arbeitgeber kann zwar selbst entscheiden, wie viele Mitarbeiter in die Altersteilzeit geschickt werden, er muss aber lediglich bei maximal fünf Prozent der Belegschaft zustimmen, auch wenn er zur Arbeitsteilzeit verpflichtet ist (z.B. durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag).

Wie hoch ist das Gehalt während der Altersteilzeit?

Obwohl die Arbeitszeit halbiert wird, erhält der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte seines Gehalts. Der Arbeitgeber stockt das Grundgehalt um zwanzig Prozent auf. Zum Grundgehalt gehören aber nicht die einmaligen Bezahlungen wie Überstunden oder Weihnachtsgeld.

Zu beachten ist weiterhin, dass die Beitragsbemessungsgrenze beim Regelarbeitsentgeld (Grundlohn) eingehalten werden muss. Diese beträgt in Westdeutschland 5.400 Euro und in Ostdeutschland 4.550 Euro.

Die zwanzig Prozent sind von der Steuer befreit. Dadurch bekommt der Arbeitnehmer in der Regel netto mehr Lohn als siebzig Prozent. Bei der Berechnung der Altersteilzeit hilft das Arbeitsamt. Ebenso ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Rechner vorzufinden, mit dem man sich das Gehalt für die Altersteilzeit ausrechnen kann.

Arbeitsteilzeit – Pro und Contra

Viele Berufstätige träumen zwar ein Berufsleben lang von mehr Freizeit, doch wenn die Altersrente erreicht ist, fällt es vielen schwer, die nun zur Verfügung stehende Zeit zufriedenstellend zu nutzen. Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, langsamer vorzugehen und sich auf die Altersrente vorzubereiten. Es steht mehr Freizeit zur Verfügung, da die Arbeitszeit halbiert wird. Jetzt kann man schon Hobbys aufnehmen, für die bisher keine Zeit bestand.

Wenn die siebzig Prozent des Gehalts ausreichen und damit der Gürtel nicht zu eng geschnallt werden muss, ist die Altersteilzeit eine gute Option, um weniger zu arbeiten, dafür mehr Zeit für Hobbys, Freunde und Familie zu nutzen.

Nachteile ergeben sich beispielsweise, wenn das Blockmodell verwendet wird. Dabei wird ein Zeitguthaben angespart, indem man Teilzeit vereinbart, die erste Hälfte der Arbeitsteilzeit aber weiterhin die volle Arbeitszeit arbeitet und in der zweiten Hälfte aufgrund der angesparten Zeit Zuhause bleiben kann. Während der gesamten Zeit erhält man jedoch das reduzierte Gehalt der Arbeitsteilzeit.

Ein Nachteil ist das Blockmodell deshalb, weil hierbei kein langsamer Übergang in die Altersrente stattfindet. Weitere Nachteile könnten sich ergeben, wenn das Unternehmen in Insolvenz geht, weil das Arbeitslosengeld anhand des Einkommens berechnet wird.

Bevor sich für die Altersteilzeit entschieden wird, sollte man sich ausrechnen lassen, wie hoch das Gehalt während der Altersteilzeit sein wird und ebenso sollte man die reduzierte Altersrente in Betracht ziehen.

Der erste Weg sollte somit zur Rentenversicherung führen, um sich dort über die Höhe der Altersrente zu informieren, wenn die Altersteilzeit genutzt wird. Weiterhin sollte ausgerechnet werden, wie hoch das Gehalt während der Altersteilzeit ausfällt und um einen Überblick zu bekommen, sollten sich die privaten Kosten einmal notiert und ausgerechnet werden.

Sind diese finanziellen Fragen geklärt und möchte man die Option der Altersteilzeit nutzen, wird sich mit dem Chef oder einem Personalverantwortlichen in Verbindung gesetzt, um über diese Möglichkeit zu sprechen.