Die Ausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (Kurz: ZFA) gilt laut dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) als anerkannter Ausbildungsberuf und gehört insbesondere unter Frauen zu den beliebtesten Ausbildungsberufen in Deutschland. Insgesamt beginnen etwa 11.000 Menschen pro Jahr eine Ausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten. Die Ausbildung erstreckt sich über drei Jahre und erfolgt im dualen System. Dies bedeutet, dass die Auszubildenden Praxiseinheiten in einer zahnmedizinischen Praxis und Theoriephasen an einer Berufsschule absolvieren. Mit einem höheren Schulabschluss kann man den Zeitraum übrigens um ein Jahr verringern.
Grundsätzlich dürfen in Deutschland alle Zahnarztpraxen in diesem Beruf ausbilden, tatsächlich tut dies etwa die Hälfte aller Praxen. Die meisten Ausbildungsbetriebe bevorzugen Azubis, die mindestens den Hauptschulabschluss, besser noch den Realschulabschluss haben. Schüler mit Abitur oder ohne jeden Abschluss bewerben sich eher selten auf einen Ausbildungsplatz in diesem Bereich. Darüber hinaus benötigen die Auszubildenden eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Minderjährige legen ihrem Ausbilder ein Gesundheitszeugnis vor.
In der Berufsschule und in der Zahnarztpraxis erlernen die Auszubildenden alles, was sie für das eigenverantwortliche Arbeiten wissen und können müssen. Dazu gehören die folgenden Bereiche:
- Patientenbetreuung,
- Arbeits- und Umweltschutz,
- Physiologie,
- Abrechnungswesen,
- Anatomie,
- Informations- und Kommunikationssysteme,
- Pathologie,
- Datenschutz.
Am Ausbildungsplatz wird der Lehrling mit kaufmännischen Arbeiten ebenso vertraut gemacht wie im Umgang mit Patienten, Arbeits- und Praxishygiene, dem Umgang mit Arzneimitteln und dem Gesundheitswesen, aber auch mit Grundkenntnissen zu klassischen Zahnkrankheiten und der menschlichen Anatomie. Während der Praxiseinheiten setzen die Auszubildenden ihr erworbenes Wissen in die Tat um und ergänzen es mit neuen Erfahrungen. Der Umgang mit den Teamkollegen schult wichtige persönliche und fachliche Kompetenzen.
Die Auszubildenden legen nach drei Jahren ihre Abschlussprüfungen vor der Industrie- und Handelskammer ab. Anschließend besteht die Möglichkeit, direkt in den Beruf des zahnmedizinischen Fachangestellten einzusteigen. Wer über die notwendigen Qualifikationen verfügt, kann sich anschließend noch zur kieferorthopädischen oder prothetischen Assistenz fortbilden oder einen Basiskurs in Prophylaxe machen. Darüber hinaus gibt es über die Ärztekammer Weiterbildungsmaßnahmen zum Assistent im Zahnärztlichen Praxismanagement, zum Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten, zum Zahnmedizinischen Fachassistenten, zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten oder zum Dentalhygieniker. Dadurch bietet sich die Chance, sich auf einen Bereich der Zahnmedizin zu spezialisieren oder sich weiter zu qualifizieren und somit die eigenen Berufsaussichten zu verbessern.
Ausbildungsgehalt als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r ...