Wirtschaftsprüfer beraten Unternehmen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Sie prüfen ihre Jahresrechnung auf Richtigkeit und helfen, Fehler zu beheben. Der Zugang zum Beruf erfolgt normalerweise über ein Hochschul-Studium oder eine mehrjährige Tätigkeit als Prüfungs-Assistent. Buchprüfer und Steuerberater nach mindestens fünfjähriger Berufstätigkeit haben die Erlaubnis, das Examen zu absolvieren. Seit mehr als zehn Jahren in einem Prüfungs-Unternehmen tätige Arbeitnehmer nehmen daran teil.
Steuer-Fachangestellter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf und ein guter Einstieg für zukünftige Wirtschaftsprüfer. Der Lehrling arbeitet während der dreijährigen Ausbildung in einer Steuerberatungs-Kanzlei, einer Buchprüfungs-Gesellschaft oder einem Wirtschafts-Unternehmen. Im Gesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgesehen. Mehr als die Hälfte der Unternehmen stellen Schulabgänger mit Hochschulreife ein. Der Abschluss erfolgt ohne Spezialisierung.
In der Berufsschule liegen die Schwerpunkte auf den Gebieten Steuerlehre, Rechnungswesen und allgemeine Wirtschaftslehre. Im Betrieb erarbeiten sich die Auszubildenden Kenntnisse in den folgenden Bereichen:
- Buchführungs- und Bilanzierungs-Vorschriften,
- Personalwesen, Berufsbildung,
- Umsatz- und Einkommenssteuer,
- Abgabenordnung,
- Anwenden von Informations- und Kommunikations-Techniken.
Nach zwei Jahren erfolgt eine Zwischenprüfung. Im dritten Lehrjahr sind die Fächer Lohn- und Gehaltsabrechnung, Erstellen von Abschlüssen und Finanzierung Teil des Ausbildungs-Programms. Im letzten Jahr erhält der Lehrling Unterricht in Bewertungs-Gesetz und Gewerbesteuer.
Die Abschlussprüfung ist in zwei Teile gegliedert. Die Prüfer verlangen als mündlichen Beitrag eine mandanten-orientierte Sachbearbeitung aus den Bereichen Rechnungslegung, Einzelsteuer-Recht, Buchführungs- und Bilanzierungs-Grundsätze oder allgemeines Steuer- und Wirtschaftsrecht. Im Zentrum der schriftlichen Prüfung stehen die Themen Wirtschafts- und Sozialkunde, Rechnungswesen und Steuerwesen.
Nach erfolgreichem Abschluss und einigen Jahren Berufserfahrung legt der Steuer-Fachangestellte das Examen als Steuerberater ab. Mit einem Hochschul-Zugang erwirbt er einen Bachelor im Fach Steuern, Prüfungswesen. Der Absolvent besucht Anpassungs-Weiterbildung in den Themen Sekretariat, Büro, Finanz- und Rechnungswesen. Damit aktualisiert er seine Kenntnisse und erhöht seine Karriere-Chancen.