Die Ausbildung als Servicekraft besteht als ehemaliger Ausbildungsberuf. Die neue Bezeichnung für diese Tätigkeit heißt staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service. Die Lehre dauert zwei Jahre und findet an Berufs-Fachschulen statt. Diese schulische Ausbildung zeigt sich dabei landesrechtlich geregelt.
Um sich als Servicekraft zu betätigen, absolvieren Interessenten einen praktischen und einen theoretischen Ausbildungsteil. Die Lerninhalte präsentieren sich in Form von:
- der Mitarbeit in einem Betrieb des Berufsfeldes,
- der Dokumentation und Präsentation von Arbeits-Ergebnissen,
- dem Anbieten und Verarbeiten von Lebensmitteln,
- dem Lagern von Waren,
- dem Beschaffen von Gütern,
- der Reinigung von Funktions-Bereichen,
- dem Herstellen von Produkten für eine bestimmte Zielgruppe,
- der Vermarktung von Service- und Dienstleistungen,
- dem Durchführen personenbezogener Versorgung,
- und den Hygiene-Vorschriften sowie der Abfallentsorgung.
Ebenso spielen der fachgerechte Einsatz bestimmter Apparaturen und ökonomische Grundregeln eine tragende Rolle. Wer in diesem Beruf arbeitet, verfügt über gute Deutsch-Kenntnisse. Des Weiteren erhält die Fähigkeit zur Kommunikation mit dem Kunden eine hohe Relevanz.
In der Regel erfolgt der theoretische sowie praktische Unterricht im Klassenverband. Ausschließlich außerbetriebliche Praktika finden in einer Lehr-Gastronomie statt. Die verschiedenen Praktikums-Bereiche unterteilen sich in die Hauswirtschaft, das Gastgewerbe und das Nahrungsmittel-Handwerk. Im Normalfall bekommen die Teilnehmer dieser Ausbildung keine Vergütung.