Zwischen dem 10. Juli 1989 bis zum 1. Januar 2014 bildete das sogenannte Rettungs-Assistenten-Gesetz die rechtliche Basis für die Ausbildung auf den Beruf des gleichnamigen Rettungs-Assistenten. Seitdem existiert eine Neuregelung der vorgestellten Tätigkeit. Anstelle des ehemaligen Rettungs-Assistenten bieten die staatlich anerkannten Schulen die Ausbildung zum Notfall-Sanitäter an. Folglich findet im Berufsfeld der Rettungs-Assistenten ein Wandel statt.
Die nach dem alten Recht ausgebildeten Rettungs-Assistenten blicken auf eine zweijährige Lehrzeit zurück. Diese untergliedert sich in zwei Abschnitte: in Theorie und Praxis. Die praktische Ausbildung nach dem ursprünglichen Gesetz findet in unterschiedlichen Klinik-Abteilungen statt. Die Vermittlung der theoretischen Inhalte übernehmen anerkannte Schulen für Rettungs-Assistenten. Zum Ende der zweijährigen Ausbildung weisen die angehenden Rettungs-Assistenten ihre erworbenen Kenntnisse nach, ehe sie dem gewünschten Beruf nachgehen.
Seit der Neuausrichtung des Berufs weichen Schulabgänger auf die angesprochene Ausbildung zum Notfall-Sanitäter aus. Hierbei handelt es sich um die höchste Qualifikation nach den Ärzten im Rettungsdienst. Im direkten Vergleich zur bisherigen Ausbildung des Rettungs-Sanitäters zeichnet sich die Lehre der angehenden Notfall-Sanitäter durch einige deutliche Unterschiede aus. Das zeigt sich bereits bei der durch das Notfall-Sanitäter-Gesetz (kurz NotSanG) vorgeschriebenen Länge der Ausbildung von drei Jahren.
Besagtes NotSanG fordert von den Bewerbern mindestens einen Abschluss von einer Realschule. Abgänger einer Hauptschule benötigen zunächst eine anderweitige Ausbildung über mindestens zwei Jahre. Im Laufe ihrer Berufsausbildung befassen sich die künftigen Notfall-Sanitäter an der zugewiesenen Schule mit den folgenden Inhalten:
- Erkennen und Einschätzen von Notfall- und Gefahren-Situationen
- Auswahl und Anwendung von maßnahmen aus dem Rettungsdienst und der Gefahrenabwehr
- Beratung und Kommunikation mit hilfebedürftigen Personen
- Struktur der Rettungsdienst-Abläufe
- Einsatz-Konzepte
- Organisation der internen und interdisziplinären Arbeiten im Rettungsdienst und verwandten Abteilungen
Zusätzlich zu den Aufenthalten in der Schule halten sich die Auszubildenden mindestens 1.960 Stunden in einer Lehr-Rettungswache auf. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Praxis-Phase über 720 Stunden in einem Krankenhaus vor. Vor ihrem Berufseintritt legen die Notfall-Sanitäter eine staatliche Prüfung mit mündlichen, schriftlichen und praktischen Aufgaben ab.
Angesichts der Ablösung der Ausbildung des Rettungs-Assistenten durch den Notfall-Sanitäter besteht für bereits ausgebildete Rettungs-Assistenten die Chance, eine Weiterbildung zu absolvieren. Die Länge der Fortbildung hängt von der nachweisbaren Berufserfahrung ab und endet mit einer Ergänzungs-Prüfung. Rettungs-Sanitäter, die bis spätestens Ende 2020 die Prüfung bestehen, erhalten den Berufstitel des Notfall-Sanitäters.
Rettungs-Assistenten mit über fünf Jahren Berufspraxis dürfen ohne vorherige Weiterbildung an der erwähnten Prüfung teilnehmen. Bei mindestens drei Jahren praktischer Tätigkeit fordert das NotSanG vor der Prüfung die Teilnahme an einem 480 Stunden andauernden vorbereitenden Lehrgang. Rettungs-Assistenten mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung schreibt das Gesetz einen umfangreichen Vorbereitungs-Kurs über 960 Stunden vor.