Ein Polizeivollzugsbeamter / eine Polizeivollzugsbeamtin (geh. Dienst) arbeitet als Polizei- oder Kriminalkommissar, Polizei- oder Kriminaloberkommissar und Polizei- oder Kriminalhauptkommissar. Polizeivollzugsbeamte repräsentieren den Staat und verpflichten sich dem Recht und Gesetz. Im Kern wahren die Beamten die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ursprünglich wehrt die Polizei Gefahren ab.
Darüber hinaus regeln Polizeivollzugsbeamte den Verkehr und erstellen die Verkehrsstatistik. Im Fall der Strafverfolgung handeln sie repressiv. Außerdem verfolgen sie Verkehrsordnungswidrigkeiten und Ordnungswidrigkeiten gegen das Ortsrecht. Den Hauptbereich bilden die Repression und das Sichern von Veranstaltungen und Versammlungen.
Im Streifendienst arbeitende Polizeivollzugsbeamte kommen zu Einsätzen oder agieren bei eigener Wahrnehmung sowie Mitteilung von Passanten. Ein Großteil der Polizeibeamten ermittelt für die Staatsanwaltschaft. In einem weiteren Bereich ihrer Tätigkeit vollziehen sie Haftbefehle beispielsweise im Rahmen der Strafvollstreckung. Sie nehmen Amtshilfen oder Vollzugshilfen vor, unterstützen Gerichtsvollzieher, schieben illegal Migrierte ab und geben Auskunft aus verschiedenen Großdateien.
Ein Polizeivollzugsbeamter (geh. Dienst) befindet sich im Dienst, wenn er diesen regulär leistet. Die Möglichkeit besteht, dass er sich auf Eigeninitiative hin in den Dienst versetzt. Das geschieht beispielsweise, wenn ein Beamter Nachforschung über eine Person aus dem privaten Umfeld betreibt. Stellt sich heraus, dass ein Haftbefehl gegen die Person vorliegt, geht der Polizist gegen sie vor.
Im Polizeieinzeldienst leisten Polizeivollzugsbeamte Wach- und Streifendienst. Sie schützen Objekte oder Personen. Sie handeln in Angelegenheiten des Gewerbes sowie in denen von Kindern- und der Jugend. Sie verantworten die Verkehrserziehung und überwachen den Verkehr. Sie ermitteln und erheben Daten und Fakten. Im Einzeldienst gibt es die Funktionen Wachdienstführer, Streifenführer, Einweisungsbeamter und Dienstgruppenleiter.
Bei geschlossenen Verbänden sichern sie Versammlungen und Veranstaltungen. Sie begleiten und schützen Transporte oder Personen bei Staatsbesuchen. Sie durchsuchen Gelände und nehmen an Einsatz-Hundertschaften, Großfahndungen oder Spezial-Einsatzkommandos teil.
Im Kriminaldienst ermitteln sie in Strafsachen und leisten Erkennungsdienst an Tatorten beispielsweise durch das Sichern der Spuren. Sie agieren im Staatsschutz und in mobilen Einsatzkommandos. Außerdem wenden sie Technik bei Telefon-Überwachungen an.
Sonstige Aufgaben eines Polizei-Vollzugsbeamten betreffen die Fahndung, das Leiten eines Einsatzes, Sanitätsdienst oder Führen eines Diensthundes oder -pferdes. Polizisten kommen auch in der Polizei-Hubschrauberstaffel, als Taucher oder beim Musikkorps zum Einsatz. Sie arbeiten in der Regel im Schicht-, Tages- oder Bereitschaftsdienst.