Wer Lagerfachhelfer /-in werden will, muss eine Berufsausbildung durchlaufen. Eine bestimmte Vorbildung ist nicht vonnöten. Allerdings ist eine Eignungsuntersuchung durch die Agentur für Arbeit ist erforderlich, wenn der Beruf als Fachpraktiker /-in im Lagerbereich nach § 66 Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit § 42m Handwerksordnung erlernt wird. Denn Die Ausbildung zum/zur Lagerfachhelfer /-in ist für Menschen mit Behinderung konzipiert.
Der korrekte Begriff lautet inzwischen nicht mehr lange Fachhelfer /-in, sondern Fachpraktiker /-in im Lagerbereich (§ 66 BBiG/§42 HwO). Bewerber sollten gute Kenntnisse der Mathematik mitbringen, da sie im Rahmen der Ausbildung unter anderem rechnerisch ermitteln müssen, wie viel Verpackungen sie benötigen oder wie hoch die Versandkosten ausfallen. Die Ausbildung dauert 2-3 Jahre und erfolgt in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb. Üblicherweise handelt es sich bei Bewerbern für diesen Beruf um Menschen mit einer Behinderung, sodass die Ausbildung auf in einem beruflichen Reha-Zentrum erfolgen kann. Berufsbildungswerke und sonstige außerbetriebliche Einrichtungen gehören auch dazu. Die Ausbildungsinhalte umfassen:
- Warenannahme und Warenprüfung,
- Warenauszeichnung, Sortierung und Lagerung,
- Verpackungsmaterialkunde und Lagerhilfsmittel,
- Kommissionierung,
- Warenversand,
- Formularwesen,
- Umgang mit elektronischen Geräten im Lager,
- Bestellannahme und Inventur.
Parallel zur praktischen Ausbildung in der Einrichtung erlernen die Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr die theoretischen Grundlagen in der Berufsschule über die Güter Annahme, Lagerung und Bearbeitung sowie den internen Transport. Im zweiten Ausbildungsjahr kommen theoretische Grundlagen zu Kommissionierung und Verladung hinzu, im dritten Ausbildungsjahr stehen die Verpackung und der Versand von Gütern auf dem Programm. Die Auszubildende müssen eine Zwischenprüfung im zweiten Lehrjahr ablegen und eine Abschlussprüfung nach dem dritten Lehrjahr. Je nach Ausbildungsregelung des Betriebes kann die Abschlussprüfung zweigeteilt sein. Hierbei gibt es einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Prüfungsfächer sind Warenannahme, Einlagerung, Kommissionierung und Versandabwicklung. In der schriftlichen Prüfung müssen die Prüflinge in den Fächern
- Fachkunde,
- Fachrechnen,
- Wirtschaft-und Sozialkunde
ihre Kenntnisse beweisen. Die Abnahme erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer.