Die Ausbildung zum Industriemeister / zur Industriemeisterin mit Fachrichtung Metall bezeichnet eine im Berufsbildungsgesetz geregelte Weiterbildung. Die Prüfung zum Industriemeister unterliegt bundesweit einheitlichen Regelungen.
Die Weiterbildung erfolgt an den Bildungseinrichtungen der Industrie- und Handelskammern oder bei alternativen Bildungsträgern. Sie dauert im Vollzeitunterricht sechs bis zwölf Monate und in Teilzeit eineinhalb bis dreieinhalb Jahre. Entscheidet sich der Weiterbildungswillige für ein Fernstudium, bietet sich der staatlich zugelassene Lehrgang der Studiengemeinschaft Darmstadt "Gepr. Industriemeister/in IHK Metall – Meisternetz an. Dieser dauert, wie die Fernlehrgänge anderer Anbieter, regulär 30 Monate.
Die Bildungseinrichtungen vermitteln ihren zukünftigen Prüflingen in den Vorbereitungslehrgängen zur Meisterprüfung handlungsspezifische sowie fachrichtungs-übergreifende Kenntnisse. Des Weiteren erlernen die Teilnehmer der Meisterprüfungs-Kurse arbeits- und berufspädagogische Grundlagen.
Zu den handlungs-spezifischen Qualifikationen gehören die Handlungsbereiche Technik, Organisation sowie Führung und Personal. Der Handlungsbereich Technik vermittelt Kenntnisse der Betriebstechnik sowie der Montagetechnik. Der organisatorische Handlungsbereich umfasst den Arbeits-, Umwelt- sowie Gesundheitsschutz, Planungs-, Kommunikations- und Steuerungssysteme sowie das betriebliche Kostenwesen. In den Handlungsbereich Führung und Personal fallen die Fächer Personalführung, Qualitätsmanagement und Personalentwicklung.
Fachrichtungsübergreifende Basis-Qualifikationen erlangt der Meisterlehrgangs-Teilnehmer in den Bereichen:
- Zusammenarbeit innerhalb des Betriebes,
- rechtsbewusstes Handeln,
- betriebswirtschaftliches Handeln,
- arbeitspädagogische sowie berufliche Eignung,
- Anwendung von Methoden der Kommunikation, der Planung sowie der Information und
- Berücksichtigung technischer sowie naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeiten.
Die Zulassung zur Industriemeisterprüfung Metall erhält in der Regel, wer eine den Metallberufen zuzuordnende abgeschlossene Ausbildung sowie eine entsprechende berufliche Praxis nachweist. Vor Beginn des letzten Prüfungsteils belegt der Prüfling seine arbeitspädagogische sowie berufliche Eignung.
Nach bestandener IHK-Prüfung erhält der Prüfling seine Ernennung zum Industriemeister / Industriemeisterin Metall. Einige Anbieter der Meisterlehrgänge ermöglichen im Anschluss an die Industriemeisterprüfung eine direkt anschließende Prüfung zum technischen Betriebswirt / technische Betriebswirtin.