Insbesondere bei großen Gebäudekomplexen ist es den Wohnungseigentümern kaum möglich, alle verwaltenden Aufgaben selbst auszuführen. Es bedarf einer Person, die die Belange der einzelnen Eigentümer und Mieter berücksichtigt und die Dinge koordinierend in die Hand nimmt. Diese Funktion nehmen Hausverwalter ein. Ihre Aufgaben umfassen alle nötigen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung von Häusern, Geschäftshäusern, Wohnungen und gewerblichen Objekten stehen.
Die Hausverwaltung kümmert sich zum Beispiel um die Vermietung von Wohn- und Geschäftsmöglichkeiten. Steht eine Wohnung leer, kümmert sie sich um Wohnungsbesichtigungen und gegebenenfalls um die Unterzeichnung des Mietvertrags sowie die Wohnungsübergabe. Anschließend sind sie für die Überwachung der Mieteingänge und deren Abrechnungen zuständig. Sie erstellen die Jahresendabrechnungen anhand der angefallenen Bewirtschaftungskosten. Den Mietern und Eigentümern stehen sie beratend zur Seite.
In regelmäßigen Abständen berufen die Fachleute Eigentümerversammlungen ein. Die dort gefassten Beschlüsse setzen sie dann in die Tat um. Dazu müssen sie häufig zunächst Angebote einholen und Finanzierungsmodelle ausarbeiten. Ist der Auftrag vergeben, organisieren und überwachen die Verwalter die Ausführung der Arbeiten.
Ebenso achten sie darauf, dass Dinge wie die Energieversorgung, die Abfallentsorgung oder die Reinigung des Gebäudes reibungslos ablaufen. Treten Probleme auf, setzen sie sich unverzüglich mit den zuständigen Behörden und Unternehmen in Verbindung.
Das Gehalt kann entsprechend der Ausrichtung des Betriebes oder des Unternehmens von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren. Der Verdienst bzw. das Einkommen hängt nicht zuletzt von dem Arbeitsumfang innerhalb eines Unternehmens ab.