Die Ausbildung zum Fleischer / Fleischerin (in Süddeutschland: Metzger / Metzgerin) erfolgt durch eine Lehre. Deren Inhalt schreibt das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung vor. Die Dauer liegt im Fall eines Hauptschülers standardmäßig bei drei Jahren. Für Absolventen einer Berufsfach-, Realschule oder Gymnasium sowie bei besonderen Leistungen ist eine Verkürzung auf zwei Jahre möglich.
Neben der praktischen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb besucht der angehende Schlachter (Norddeutschland) im Zuge der dualen Ausbildung die Berufsschule. Überbetriebliche Ausbildungsstätten vermitteln besondere Unterweisungen und Ausbildungsinhalte, die manche Ausbildungsbetriebe nicht abdecken.
Neben den örtlichen Betrieben des Fleischerhandwerks eignen sich Großbetriebe der Fleisch- und Wurstwaren-Industrie zu geeigneten Arbeitgebern. Die tägliche Arbeit findet in einer Wurstküche, in Räucher- oder Kühlräumen oder im Verkaufsraum statt. Zur eigenen Sicherheit trägt jeder Fleischfachmann (Schweiz) schwere Schutzkleidung. Er hält die Bestimmungen der Hygienevorschriften, des Lebensmittelrechts, des Infektionsschutz-Gesetzes sowie anderer gesetzliche Vorgaben peinlich genau ein.
Neben den traditionellen Kernkompetenzen eines Fleischhauers (Österreich) wie Zerlegen des geschlachteten Tieres, Herstellen verschiedener Wurstkategorien, Pökelware und Hackfleisch erwirbt der Auszubildende folgende Fähigkeiten:
- qualitative Beurteilung der Rohwaren und (Halb-)Fertig-Erzeugnisse,
- Kontrolle und angemessene Lagerung,
- Verpacken der Produkte,
- Herstellen von Gerichten und
- Partyservice.
Der Lehrling nimmt eventuell eine Qualifizierung auf bestimmte Teilgebiete vor.
Nach zwei Jahren erfolgt eine Zwischen-, nach drei Jahren die Gesellenprüfung, die aus drei Teilen (praktisch, mündlich, schriftlich) besteht. Bei erfolgreichem Abschluss bietet sich eine Weiterbildung zum Fleischermeister / -meisterin an. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist eine weitere Option.
Weitere Details zum Gehalt in der Ausbildung als Fleischer/-in.