Die Berufsbezeichnung Fallmanager /
Fallmanagerin ist eine spezielle Form des Arbeitsvermittlers / der
Arbeitsvermittlerin. Fallmanager / Fallmanagerinnen sind fast ausschließlich bei den örtlichen SGB II-Trägern (Jobcenter, Optionskommunen usw.) angestellt. Der Verdienst beträgt etwas mehr als das Durchschnittsgehalt eines Angestellten des Öffentlichen Dienstes. Die Hauptaufgaben des Fallmanagers / der Fallmanagerin sind die Beratung und Vermittlung. Die Kundschaft hat oftmals drei und mehr Vermittlungshemmnisse, seien es beispielsweise psychische Probleme, mangelnde Deutschkenntnisse oder körperliche Beeinträchtigungen. Langzeitarbeitslosigkeit ist das prägnanteste Merkmal eines Kunden vom Fallmanager /von der Fallmanagerin. Die Integration auf den 1. Arbeitsmarkt ist bei diesen Kunden leider fast aussichtslos, daher ist der Fallmanager / die Fallmanagerin stets bestrebt, den Kunden arbeitsmarktfähig zu machen, indem er ihn zumindest auf den 2. Arbeitsmarkt integriert (z. B. durch Teilnahme an einer Arbeitsmarktgelegenheit, auch "1-Euro-Job" genannt). Der Beruf Fallmanager / Fallmanagerin fordert hohe soziale Kompetenz; ein erfolgreich absolviertes Studium im Bereich Sozialpädagogik ist von großem Vorteil und bei den meisten Arbeitgebern Voraussetzung. Wer ein gutes Fachwissen im Bereich Arbeitsmarkt besitzt, über ein sehr starkes Nervenkostüm verfügt und hohe soziale Fähigkeiten aufweist, kann als Fallmanager / Fallmanagerin ein überdurchschnittliches Einkommen erzielen. Der Beruf Fallmanager / Fallmanagerin ist für Angestellte, die harte geistige Arbeit am Menschen nicht scheuen.