Jobangebote für Fachzahnarzt / in (15km)
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Fachzahnarzt / in:
Als Fachzahnarzt liegt das deutschlandweite Gehalt bei 4.782 € pro Monat. Diesen Wert haben wir auf Basis von 262 Datensätzen ermittelt, die wir in den letzten zwei Jahren erfasst haben. Hinsichtlich der Gehaltsspanne ist festzustellen, dass die unteren Monatsgehälter bei 3.759 € beginnen, Fachzahnärzte in den oberen Regionen jedoch auch bis zu 6.646 € und mehr verdienen können.
Wie bei nahezu allen Berufen, hat neben vielen anderen Faktoren auch der Standort des Arbeitgebers individuellen Einfluss auf die Höhe des Gehalts. So beträgt das monatliche Durchschnittsgehalt im nördlichsten Bundesland der Republik ungefähr 4.022 €. Arbeitet man hingegen im Süden, so kann man beispielsweise in Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichem Gehalt von 5.229 € rechnen. Insoweit ist anzumerken, dass die Analyse unserer Daten bundesweit regelmäßig zu dem Ergebnis führt, dass die Gehälter im Süden Deutschlands tendenziell über denen im Norden liegen. Jedoch ist dabei - wie auch beim Vergleich des Verdienstes in städtischen Gebieten mit denen auf dem Land - zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten oft parallel zu den Gehältern steigen.
Tabellarisch stellt sich das Gehalt als Fachzahnarzt in Abhängigkeit vom Alter wie folgt dar
- 25 Jahre = 3.518 Euro brutto
- 30 Jahre = 3.871 Euro brutto
- 35 Jahre = 4.357 Euro brutto
- 40 Jahre = 5.289 Euro brutto
- 45 Jahre = 5.374 Euro brutto
- 50 Jahre = 4.912 Euro brutto
Auswirkung der Firmengröße auf das Monatsgehalt
- bis 500 Mitarbeiter = 4.760 Euro brutto
- 501 bis 1000 Mitarbeiter = 9.130 Euro brutto
- über 1000 Mitarbeiter = 6.981 Euro brutto
Die Berufsbezeichnung des/der Fachzahnarzt /-Fachzahnärztin erhält der Absolvent nach Abschluss eines Studiums der Zahnmedizin und einer anschließenden mehrjährigen Weiterbildung mit Spezialisierung. Der Beruf zählt zu den Freien Berufen, das bedeutet, der Zahnarzt ist ein Dienstleister mit einer selbstständig ausgeübten Tätigkeit.
Der/die Fachzahnarzt /-Fachzahnärztin diagnostiziert und therapiert Zahn- und Kiefererkrankungen. Derzeit gibt es in Deutschland rund 90.000 behandelnde Zahnärzte. Der Beruf zählt mit zu den ältesten nachgewiesenen Berufsgruppen, deren Wurzeln tatsächlich bis in die Antike zurückreichen.
Die Weiterbildung zum/zur Fachzahnarzt /-Fachzahnärztin dauert rund vier Jahre und findet ganztägig und in Vollzeit statt. Die Person kann sich in dieser Zeit zum Kieferorthopäden, Oralchirurg oder Mund- und Gesichtschirurg ausbilden lassen. Während der Weiterbildung besitzt der Zahnarzt den Titel des Assistenzarztes. Das erste Jahr verbringt er in einer Klinik, die restliche Zeit in einer zahnärztlichen Praxis und in einer Klinikabteilung. Neben der zahnärztlichen Chirurgie erhält der Arzt Kenntnisse in der Notfallmedizin, der Röntgentechnik und der Anästhesie.
Der/die Fachzahnarzt /-Fachzahnärztin lernt in der Weiterbildung:
- die Erkennung von Zahnkrankheiten und Fehlstellungen,
- die Verhütung von Zahnkrankheiten und Fehlstellungen,
- die Behandlung von Zahnkrankheiten und Fehlstellungen, die Orthopädie des Kiefergelenks,
- das Regulieren und Einsetzen von Zahnspangen,
- chirurgische Eingriffe,
- Implantologie,
- Theoretische und praktische Kenntnisse.
Nach der Weiterbildung muss der/die angehende Fachzahnarzt /-Fachzahnärztin bei der Zahnärztekammer eine Abschlussprüfung ablegen. Anschließend bekommt er/sie den Fachzahnarzttitel verliehen.
Wenn der/die Fachzahnarzt /-Fachzahnärztin bereits praktiziert, muss er/sie die von der Landeszahnärztekammer vorgeschriebene Berufsordnung einhalten und Fortbildungen verschiedener Tätigkeitsschwerpunkte durchlaufen. Diese Pflicht besteht für alle Vertragszahnärzte und angestellten Zahnärzte in Zahnarztpraxen. Alle fünf Jahre muss der Fachzahnarzt einen Nachweis über 125 Fortbildungspunkte erbringen. Das Fortbildungsangebot erhalten Interessierte bei der jeweiligen Landeszahnärztekammer. Es gibt Fortbildungen zur Zahnerhaltung, zur Parodontologie, Alterszahnheilkunde, Prothetik, Laserzahnheilkunde und vielen weiteren Themenbereichen.
Nach dem Zahnarztstudium kann sich der Absolvent für eine Weiterbildung entscheiden oder einen Master als Fachzahnarzt /-Fachzahnärztin durchlaufen. In dem Master of Science werden dem Zahnarzt spezielle Kenntnisse auf dem aktuellen Stand der Theorie vermittelt. Das Studium kann berufsbegleitend absolviert werden. Es gibt verschiedene Fachrichtungen, die der Zahnmediziner auswählen kann wie zum Beispiel Prothetik, Implantologie, Kieferorthopädie, Zahnmedizin oder Parodontologie.
Das Masterstudium ist auf zwei Jahre ausgelegt. Am Ende der vier Semester muss der Student eine Masterthesis schreiben. Die Vorteile des Masterstudiums für den/die Fachzahnarzt /Fachzahnärztin liegen auf der Hand. Das praktische und theoretische Wissen aus dem Zahnarzt-Studium werden im Master in verschiedenen Modulen vertieft. Zudem besucht der Zahnmediziner praktische Kurse, Seminare und führt eine Projektarbeit durch. Die Studiengänge sind international anerkannt. Die Unterrichtssprache ist Deutsch und Englisch.
Das wird unter anderem in einem Master in Zahnmedizin gelehrt:
- Lasersysteme, Laserbehandlungen und praktische Übungen,
- Fachliches Wissen der Zahnmedizin,
- Moderne Behandlungsmethoden,
- Funktionsdiagnostik,
- Verschiedene Zahntechniken,
- Zahnmedizinisches Spezialwissen.
Der Zahnmediziner baut sein Wissen und seine Fähigkeiten in dem Masterstudiengang aus, verbessert seine Kenntnisse in der Therapie und Diagnostik und setzt sich mit den verschiedensten Erkrankungen des Mundes auseinander. Darüber hinaus praktiziert er chirurgische Eingriffe und leitet orthopädische Maßnahmen ein. Ein weiterer wichtiger Punkt des Masterstudiengangs ist die orale Rehabilitation. Dem Studenten werden moderne medizinische Erkenntnisse und Behandlungsmethoden vermittelt. Bisher gibt es nur wenige deutsche Universitäten, die einen Master in Zahnmedizin anbieten, unter anderem die RWTH Aachen, die Medizinische Hochschule Hannover, die DIU Dresden, die Albert-Ludwigs Universität Freiburg, die Universität Magdeburg und die Steinbeis Hochschule Berlin.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zu dem Master in Zahnmedizin hängen von der jeweiligen Bildungsreinrichtung ab. Grundsätzlich muss der Bewerber ein zahnmedizinisches Studium und Berufserfahrung vorweisen können. Anschließend kann der/die Fachzahnarzt /-Fachzahnärztin in Arztpraxen und Krankenhäusern tätig werden und neue Behandlungsmethoden durchführen. Eine weitere Arbeitsmöglichkeit bietet sich ihm in der Forschung.
Der/die Fachzahnarzt /-ärztin ist ein ausgebildeter Zahnarzt mit abgeschlossenem Studium und einer Weiterbildung in einer speziellen zahnärztlichen Tätigkeit. Er/sie ist kann Mund-, Zahn- und Kieferkrankheiten erkennen, behandeln und vorbeugen, Fehlstellungen des Kiefers und des Kauorgans korrigieren und chirurgische Eingriffe und Zahnstellungskorrekturen im Mund-, Zahn- und Kieferbereich vornehmen. Zudem erkennt und behandelt er Zahnhalteapparat-Erkrankungen und sorgt für die entsprechende Nachbehandlung. Der Arbeitsort kann in zahnmedizinischen Kliniken, bei der Bundeswehr oder im öffentlichen Gesundheitswesen sein. Oder beratend in der Gesundheitsförderung.
Fachzahnärzte können Diagnosen erstellen, Weisheitszähne entfernen, Zähne freilegen, Kieferbrüche behandeln, Patienten betreuen und Zahnersatz anfertigen. Sie kennen sich in der Zahnheilkunde sehr gut aus und besitzen Kenntnisse in der Alterszahnheilkunde, der Anamnese, der Kieferorthopädie, der Gesichtschirurgie und Parodontologie. Zu ihren Aufgaben gehört auch das Erstellen von Gutachten, die Dokumentation über den Behandlungsverlauf und die Leistungsabrechnung.
Weiterhin nimmt ein/e Fachzahnarzt /-Fachzahnärztin an wissenschaftlichen Forschungen und Lehren teil und verfasst Forschungsberichte oder ärztliche Fachartikel. Sie kümmern sich um die Gesundheitserziehung und die präventive Zahngesundheitspflege und führt Aufklärungsveranstaltungen durch.