Die Ausbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger für Intensivpflege erfolgt im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme und richtet sich an Fachpflegekräfte, die bereits eine dreijährige Ausbildung als Fachpflegekraft absolviert haben. Außerdem müssen sie über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen.
Die Ausbildung zur Gesundheits- und Fachpflegekraft (veraltet auch Krankenschwester und Krankenpfleger genannt) ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, der bundesweit einheitlich strukturiert ist. In der insgesamt dreijährigen Ausbildungszeit absolvieren die zukünftigen Fachkräfte eine festgelegte Anzahl an Theorie- und Praxisstunden.
Die Ausbildungszeit ist in zwei große Teilbereiche untergliedert. In den ersten beiden Jahren werden allgemeine Inhalte der Gesundheits- und Krankenpflege sowohl auf praktischer als auch theoretischer Ebene, die allen gelernten Fachkräften gemein sind. Im letzten Ausbildungsjahr, der so genannten Differenzierungsphase erhalten die Auszubildenden eine sowohl theoretische als auch praktische Ausbildung in spezifischen Bereichen des Gesundheitswesens. Wer sich weiterführend für den Beruf als Fachkrankenschwester /-pfleger für Intensivpflege und Anästhesie interessiert, kann im letzten Ausbildungsjahr bereits einen besonderen Fokus auf diesen Bereich legen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und der staatlichen Prüfung ist es erforderlich, dass Anwärter für den Beruf als Fachkrankenschwester /-pfleger für Intensivpflege mindestens zwei Jahre Berufserfahrungen sammeln. Vorher ist eine Zulassung zu dieser Weiterbildungsmaßnahme nicht möglich. Im besten Fall ist hierin eine mindestens halbjährige Tätigkeit auf einer Intensivstation oder in der Anästhesie enthalten. Verfügen Bewerber über die notwendige Berufserfahrung, können sie sich für die Weiterbildung an einer staatlichen Bildungseinrichtung bewerben. Die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt in der Regel berufsbegleitend und umfasst einen Zeitraum von zwei Jahren.
Die Weiterbildung zur / zum Fachkrankenschwester /-pfleger für Intensivpflege besteht ebenso aus praktischen wie auch theoretischen Einheiten. Um den Anforderungen in diesem anspruchsvollen Bereich gerecht zu werden, sind besonders die Praxiseinheiten von hoher Bedeutung. Hierbei ist zu beachten, dass die Inhalte und die Organisation der Weiterbildungsmaßnahmen in Abhängigkeit der Fachweiterbildungsordnungen der jeweiligen Bundesländer stehen.