Für den Beruf einer Fachkraft für Arbeitssicherheit absolviert der Arbeitnehmer im Auftrag seines Arbeitgebers eine Weiterbildung. Ausbildungsträger für den öffentlichen Bereich ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die Weiterbildung für den gewerblichen Bereich übernehmen die Berufsgenossenschaften.
Zulassungsvoraussetzung für die Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bildet die Qualifikation als Meister, Ingenieur oder Techniker und eine Berufspraxis von zwei Jahren. Alternativ weist der als Meister angestellte Arbeitnehmer eine vierjährige Tätigkeit als solcher nach oder war ebenso lange in gleichwertiger Funktion tätig.
Die Ausbildung im öffentlichen Bereich erfolgt in Form eines Fernlehrgangs. Der Teilnehmer besucht drei Präsenz-Seminare die zusammengerechnet 11 Tage dauern. Er bearbeitet praktische Aufgaben im Betrieb und beschäftigt sich mit 16 Fernlehreinheiten, die aus Lektionen mit Einsendeaufgaben bestehen. Der Teilnehmer der Weiterbildung bestimmt sein Lerntempo selbst. Tutoren begleiten ihn während des Lehrgangs telefonisch und schriftlich.
Wesentliche Merkmale für die Weiterbildung im gewerblichen Bereich besteht in dem Wechsel zwischen Selbstlernphasen und Präsenzphasen. Das bedeutet: Der Teilnehmer erwirbt sein Wissen durch computergestütztes Lernen. Folglich benötigt er ein Notebook oder einen PC sowie grundlegende Kenntnisse im Umgang damit. Mitarbeiter eines Kompetenz-Zentrums beantworten den Teilnehmern Fragen und klären auftretende Probleme im Rahmen einer fach- und sozialkompetenten Unterstützung.
Die Ausbildung erfolgt in drei Stufen
Stufe I
Die grundlegende Ausbildungsphase besteht aus Präsenzlehrgängen von drei mal fünf Tagen sowie zwei Selbstlernphasen.
Stufe II
Die zweite Ausbildungsstufe vertieft die bisher erworbenen Kenntnisse. Der Teilnehmer bearbeitet Fallbeispiele und setzt das Gelernte in der Praxis anhand von Inhaltsschwerpunkten um. Die Stufe II umfasst zwei Präsenzveranstaltungen mit einer Dauer von je fünf Tagen, eine Selbstlernphase sowie ein maximal acht Wochen andauerndes Betriebspraktikum.
Stufe III
Die dritte Stufe der Ausbildung erfolgt branchenspezifisch.
Die insgesamt vier Lernerfolgs-Kontrollen erfolgen nach der ersten Selbstlernphase, nach dem Praktikum, das der Selbstlernphase II folgt, nach der Präsenzphase IV in der Ausbildungsstufe II sowie nach der Präsenzphase V in der Ausbildungsstufe III. Die Ausbildung erfolgt zwingend innerhalb von drei Jahren.