Beamte im Zolldienst des gehobenen Dienstes absolvieren ein dreijähriges Diplom-Studium. Mit der Fachhochschul- oder der allgemeinen Hochschul-Reife bewirbt sich der Interessierte direkt über das Auswahl-Verfahren für das Studium. Er absolviert in diesem Falle die Ausbildung zum mittleren Dienst nicht. Mit einer schriftlichen Prüfung stellt der Kandidat seine Kenntnisse in Mathematik, Sprache und Allgemeinwissen unter Beweis. Im mündlichen Teil wird mittels Rollenspiel, Interview, Gruppenübung und einem Vortrag die Persönlichkeit geprüft. Die erfolgreichen Absolventen beginnen anschließend mit der Ausbildung.
Der Studiengang enthält folgende Themen:
- Abgabenrecht,
- Zolltarifrecht,
- Management-Lehre,
- Betriebswirtschaftslehre,
- Verwaltungs- und Zivilrecht,
- Staats-, Verfassungs- und Europarecht.
Das Grundstudium umfasst sechs Monate und findet an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Finanzen statt. Der Studierende absolviert das anschließende Praktikum I in einem der Zollämter oder im Hauptzollamt. Die dritte Phase ist das Hauptstudium über ein Jahr und das zweite Praktikum dauert 13 Monate. Alternativ zum Zollamt besteht die Möglichkeit, dieses in einem Zollfahndungs-Amt zu absolvieren.
Die Laufbahn-Prüfung erfolgt nach 36 Monaten. Sie gilt als erster berufs-qualifizierender Hochschul-Abschluss. Der Student ist zugelassen, wenn er alle erforderlichen Leistungs-Nachweise erbrachte. Eine einmalige Wiederholung ist gestattet. Der erfolgreiche Absolvent erwirbt bei vorhandenem Interesse einen Master-Abschluss im Fach Staats- und Verwaltungs-Wissenschaften.
In vier Semestern studiert er Inhalte wie Regieren in Europa, Regieren jenseits des Staates, Partizipation und Legitimität sowie Staat und Verwaltung. In Wahlpflicht-Modulen hat er die Gelegenheit, Aspekte der Geschichte, Psychologie, Volkswirtschaftslehre und der Rechtswirtschaft genauer zu betrachten. Je nach Hochschule sind Praktika in Institutionen, Großunternehmen oder Verwaltungen Pflicht.