Die Tätigkeit als Zahntechniker zählt zu den in Deutschland durch die Handwerksordnung anerkannten Berufen. Um dieser Beschäftigung nachzugehen, absolvieren Interessenten zunächst eine entsprechende Ausbildung. Deren Dauer beläuft sich auf drei Jahre und sechs Monate. Als zulassungsberechtigt für eine Ausbildung zum Zahntechniker gelten sämtliche Interessenten mit einem Abschluss an einer Real- oder Hauptschule beziehungsweise einem Gymnasium. Knapp die Hälfte aller Auszubildenden besitzt einen mittleren Bildungsabschluss.
Im Rahmen ihres Berufs reparieren und fertigen die Zahntechniker losen sowie festsitzenden Zahnersatz. Folglich richtet sich die Ausbildung mit ihren gelehrten Inhalten an den genannten Tätigkeiten aus. Die Auszubildenden lernen die erforderlichen Kompetenzen nach dem dualen Prinzip kennen. Das bedeutet: Sie verbringen abwechselnd Zeit in einem Betrieb und in einer Berufsschule. Vor Beginn des zweiten Ausbildungsjahres steht eine Zwischenprüfung an. Die Ausbildung zum Zahntechniker endet mit der Gesellenprüfung.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung arbeiten die Zahntechniker bevorzugt in einem Dentallabor. Während ihrer beruflichen Laufbahn stehen den Zahntechnikern diverse Optionen zur Fort- und Weiterbildung offen. Diesbezüglich bieten sich Spezialisierungen in folgenden Bereichen an:
- Seitenzahnrekonstruktion,
- Frästechniken
,
- Frontzahnästhetik.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an der Aufstiegsfortbildung zum Zahntechnikermeister teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um die höchste Qualifizierungsstufe im vorgestellten Beruf. Die Weiterbildung zum Meister erfolgt über zwölf Monate in Vollzeit oder berufsbegleitend über einen Zeitraum von 20 Monaten. Sie endet mit der bundesweit einheitlich geregelten Meisterprüfung. Staatlich anerkannte Meister im Berufsfeld der Zahntechnik eignen sich für Führungsaufgaben in Arztpraxen, Zahnkliniken und Labors.