Die Ausbildung zum/zur Sozialhelfer /-in oder Sozialassistenten /-in ist in Deutschland landesrechtlich geregelt. In verschiedenen Bundesländern gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Interessierte Schulabgänger erkundigen sich vor Ort, welche Anforderungen aktuell Gültigkeit haben und wie die Ausbildung strukturiert ist.
Die Ausbildungsdauer ist abhängig von Schulabschluss und Bundesland. Sie beträgt mit Allgemeiner Hochschulreife ein Jahr, mit Realschulabschluss zwei und mit Hauptschulabschluss drei Jahre.
Die Lehre wird als geregelte Ausbildung an Berufsfachschulen durchgeführt.
Sozialassistenten /-innen helfen bei der Pflege und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und allen beeinträchtigten Menschen.
Ausbildungsinhalte von Sozialhelfer /-innen umfassen unter anderen die Themen
- Sozialpädagogisches Handeln,
- Sprache und Verständigung,
- Sport inklusive Spiele und Nutzung von Geräten,
- Religion und/oder Ethik,
- Deutsch (plus eventuell Fremdsprache),
- Informatik/EDV,
- Politik.
Manche Bundesländer setzen zwingend eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Sozialhelfer /-in voraus, um eine Zulassung zu einer Erzieherausbildung zu erhalten. Schüler /innen mit dem Berufswunsch Erzieher /-in sollten die jeweiligen landesrechtlichen Bedingungen rechtzeitig prüfen.
Das erworbene theoretische Wissen wenden angehende Sozialhelfer /-innen bei Praktika an. Sie machen Erfahrungen mit berufstypischen Arbeitsabläufen und erhalten einen Überblick über die Organisation in der jeweiligen Einrichtung. Praxisinhalte sind neben weiteren Hauswirtschaft, Nahrungsmittelzubereitung/Ernährungslehre als auch Hygiene. Praktikumsplätze gibt es beispielsweise
- in Alten- und Pflegeheimen,
- bei der Behindertenhilfe,
- in der Krankenpflege (stationär oder mobil).
Sozialassistenten /-innen, die sich im Anschluss an die Berufsfachschule weiterbilden möchten, haben die Wahl zwischen höherqualifizierenden Lehrgängen oder einem Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium. Ein denkbarer nächster Schritt mittels Lehrgang ist die Prüfung zum/zur Haus- und Familienpfleger /-in. Auch der Titel „Fachwirt /-in Sozialdienste“ kann erworben werden.
Zu einem Bachelorabschluss führt der Studiengang „Gesundheitsmanagement“. Das Studieren dieses Fachs bildet eine/n Sozialhelfer /-in zu einem Präventionsspezialisten fort. Studienabsolventen /innen erarbeiten und realisieren Konzepte für gesundheitsfördernde Maßnahmen und Verhaltensmuster in den Bereichen Bewegung, Ernährung sowie Entspannung/Stressbewältigung. Erreichbar ist für Sozialassistenten /-innen sogar der Schritt in die Selbstständigkeit, zum Beispiel mit einem eigenen Pflegedienstangebot.