Personaldienstleistungskaufmann/-frau Ausbildung

Inhaltsverzeichnis

Ein Personaldienstleistungskaufmann /-frau beschafft das passende Personal für individuelle Kunden. Der kaufmännische Beruf ist über eine dreijährige Ausbildung erlernbar. Die Ausbildung vermittelt kaufmännisches und betriebswirtschaftliches Wissen. Der Azubi lernt alle Bereiche einer Personalabteilung kennen und beschäftigt sich mit Einstellungsvoraussetzungen, Vertragsunterlagen, Personalakten, Urlaubsplanung, Entgeltabrechnungen, Beschäftigungsverhältnissen und Rechtsvorschriften. Er lernt, wie man potenzielle Bewerber auswählt, Weiterbildungen plant, Bewerbungsgespräche führt und Mitarbeiterbeurteilungen durchführt. Weiterhin erhält der Azubi Fachwissen in Controlling und Rechnungswesen sowie der Personalentwicklung.

In der Industrie und dem Handel
Ausbildungsdauer: 36 Monate

1. Lehrjahr
West / Ost
2. Lehrjahr
West / Ost
3. Lehrjahr
West / Ost
550 € / 550 € 600 € / 600 € 650 € / 650 €
(Quellenangabe: BIBB)

Alles zum Einstiegsgehalt, das Gehalt nach Alter, Geschlecht und Bundesland hier: Gehalt als Personaldienstleistungskaufmann /-frau

Über die Ausbildung zum/r Personaldienstleistungskaufmann/-frau

Der Unterricht findet in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb in Vollzeit statt. Je nach Bundesland finden in der Ausbildung verschiedene Praktika statt.

Fachliche und persönliche Voraussetzungen

Bewerber müssen rechtlich keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen, sie sollten gute Vorkenntnisse in Deutsch, Mathematik, Englisch und Wirtschaft besitzen. Die Ausbildungsbetriebe stellen hauptsächlich Schulabgänger mit Abitur ein.

Persönliche Voraussetzungen für die anerkannte Berufsausbildung zum/zur Personaldienstkaufmann /-frau sind:

  • Eine sorgfältige Arbeitsweise,
  • Kaufmännisches Verständnis,
  • Organisatorische Kompetenz,
  • Verhandlungsgeschick bzw. Sprachgewandtheit,
  • Diskretion.

Ausbildungsinhalte und Ablauf

Die Inhalte der Ausbildung zum/zur Personaldienstleistungskaufmann /-frau umfassen:

  • die verschiedenen Möglichkeiten zur Anwerbung von Mitarbeitern,
  • die Auswahlinstrumente und Kontaktaufnahme für potenzielle Bewerber,
  • die Überprüfung von Einstellungs- und Vermittlungsvoraussetzungen,
  • die Zusammenstellung von Einstellungsunterlagen und Vertragsdokumenten,
  • die Führung von Personalakten,
  • die Dokumentation von Urlaubsplanungen und Fehlzeiten,
  • die Erstellung von Entgeltabrechnungen,
  • Geltende Bestimmungen und Maßnahmen für Datenschutz und Datensicherheit,
  • Abgleich von Anforderungs- und Bewerberprofilen,
  • Treffen und begründen von Auswahlentscheidungen,
  • Schritte bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen,
  • Grundlagen für Kundenbindung, Kundenbetreuung und Marketingstrategien,
  • die Analyse von Konfliktsituationen einschließlich der Entwicklung von Lösungsansätzen,
  • die korrekte Einschätzung der eigenen Handlungs- und Verantwortungsmöglichkeiten,
  • Rechtsvorschriften für Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung,
  • Erstellung und Auswertung von Statistiken für das Controlling,
  • die Planung von Personalentwicklungen und entsprechende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen,
  • Führung von Personal- und Mitarbeitergesprächen,
  • Festlegung von Zielvereinbarungen und Beurteilung von Mitarbeitern.
Die Abschlussprüfung der Ausbildung besteht aus vier Prüfungsbereichen. Sie fragt die Fächer Personal- und Kundenberatung, Wirtschafts- und Sozialkunde, Auftragsgewinnung und personalwirtschaftliche Prozesse ab. Der Azubi legt die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab.

Möglichkeiten nach der Ausbildung zum/r Personaldienstleistungskaufmann/-frau

Das Personalwesen bietet geprüften Personaldienstkaufleuten die Möglichkeit zur Höherqualifizierung. Verschiedene Bildungsinstitutionen bieten Weiterbildungen an. Sie können nebenberuflich oder in Vollzeit erfüllt werden. Ein naheliegender Weiterbildungsgang ist die Prüfung zum/zur Personaldienstleistungsfachwirt /-in. Interessenten , die sich nach der Ausbildung spezialisieren möchten, entscheiden sich für eine Fortbildung im Fremdsprachen- oder IT-Bereich.

Mit einer Hochschulqualifizierung kann der/die Personaldienstkaufmann /-frau diverse Studienabschlüsse erwerben. Ein Beispiel ist der Bachelorabschluss im Bereich Personalmanagement oder in der Betriebswirtschaftslehre. Ein solches Studium öffnet Türen zu leitenden Positionen in Personalabteilungen großer Unternehmen. Eine Karriere durch die Aufnahme eines selbstständigen Personalvermittlungsdienstes ist für Personaldienstleistungskaufleute realisierbar.