Vor Beginn einer Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten oder zum Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung ist mindestens ein Hauptschulabschluss nötig. Die öffentlichen Verwaltungen vergeben in der Praxis ihre Ausbildungsplätze an Schulabgänger mit mittlerer Reife oder mit Abitur. Schulabsolventen mit Vorbildung in Recht oder Wirtschaft besitzen Vorteile gegenüber ihren Mitbewerbern. Gute Deutsch-Kenntnisse sind für das spätere Verfassen von Berichten, Protokollen sowie Schriftwechsel notwendig. Das Berechnen von Entgelten und Abgaben erfordert gute Leistungen in der Mathematik. Kenntnisse in der Datenverarbeitung (EDV) erleichtern den Einstieg in die Lehre.
Die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelte "duale" Ausbildung dauert im Normalfall drei Jahre. Sie findet statt in Form von Fachklassen in einer Berufsschule (oft im Blockunterricht) sowie im Ausbildungsbetrieb in Büros von Kommunalbehörden oder einer Kommunalverwaltung. Gegenstand der Ausbildung im ersten und zweiten Lehrjahr in der Behörde sind neben anderen:
- Organisation von Vorgängen unter Einsatz moderner Kommunikations- und Informationssysteme,
- Planung und Organisation von eigenen Arbeitsprozessen,
- ökologische sowie ökonomische Beschaffung von Wirtschaftsgütern und Verbrauchsmaterialien,
- Bearbeitung von Zahlungsvorgängen,
- Mitarbeit an der Aufstellung von Wirtschafts- und Haushaltsplänen,
- Berechnung von Entgelten und Bearbeiten von Personalangelegenheiten – sowie
- kunden- und dienstleistungsorientierte wie wirtschaftliche Beratung und Erledigung von Verwaltungsaufgaben für Organisationen oder einzelne Bürger.
Im fachrichtungsspezifischen dritten Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden, wie sie an den Vorbereitungen der Sitzungen der Beschlussgremien mitwirken. Sie bearbeiten selbstständig die Erhebung von Entgelten, Abgaben und den Einzug privatrechtlicher Forderungen. Die Anwärter für den Beruf eines / einer Verwaltungs-Fachangestellten Kommunalverwaltung prüfen die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und die Möglichkeiten einer eventuell nötigen Fehlerbeseitigung. Sie erarbeiten und begründen Verwaltungs-Entscheidungen auf der Grundlage von kommunalem, Landes- und Bundesrecht. Nicht zuletzt erleben sie die Bedeutung kommunaler Selbstverwaltung sowie die Formen und Aufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften.
Eine Zwischenprüfung findet in der Mitte des Ausbildungs-Zeitraums statt. Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Die Bearbeitung der praktischen Aufgabe dauert nicht länger als 45 Minuten; sie endet in einem Prüfungsgespräch. In der schriftlichen Prüfung fragt der Prüfungsausschuss des betreffenden Bundeslandes Kenntnisse aus den Bereichen Wirtschafts- und Sozialkunde, Verwaltungsverfahren und -recht, Personalwesen sowie Verwaltungs-Betriebswirtschaft ab. Sie dauert maximal 7,75 Stunden.
Weitere Informationen zum Gehalt in der Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r.