Jasmin Dahler
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Eine Kündigung ist selten ein einfacher Schritt und in aller Regel gut überlegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen verfolgen regelmäßig das Ziel, im Guten auseinanderzugehen. Doch was, wenn dein Arbeitgeber das letzte Gehalt nach der Kündigung nicht zahlt? Kopf hoch! Bei uns erfährst du, welche Gründe das haben kann und was du in einem solchen Fall tun solltest.*
Hinweis, 28.01.2025: Derzeit wird dieser Artikel überprüft und überarbeitet. Dies ist Teil einer regelmäßigen Qualitätskontrolle, um inhaltliche Aktualität und Richtigkeit sicherzustellen.
Bei der Kündigung des Arbeitsvertrags müssen Arbeitnehmer*innen die in ihrem Arbeitsvertrag festgehaltenen Bedingungen einhalten. Hierzu gehören u.a. die Einhaltung der Kündigungsfrist, oder auch die Rückgabe von Firmeneigentum wie Schlüsselkarte, Diensthandy, Unterlagen oder Dienstlaptop. Das gilt aber auch für die andere Seite: Arbeitgeber haben bei einer Kündigung ebenfalls Verpflichtungen. Wir haben dir alles Wichtige zusammengefasst, damit einem harmonischen Abgang nichts mehr im Weg steht:
Pflichten im Kündigungsprozess | Arbeitgeber | Arbeitnehmer*innen |
---|---|---|
1. | Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen | Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen |
2. | Aushändigung eines schriftlichen Kündigungsschreibens | Einreichung eines schriftlichen Kündigungsschreibens |
3. | Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses (auf Anforderung) | Beantragung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses (zu empfehlen) |
4. | Abrechnung und Auszahlung des ausstehenden Gehalts, inkl. eventueller Überstunden und Prämien | Abschluss und Übergabe laufender Projekte und Aufgaben sowie Rückgabe von Firmeneigentum |
5. | Übermittlung von Informationen an die Sozialversicherungsträger | Einhaltung eventueller Wettbewerbsverbote |
Unser Lesetipp: Du fragst dich, wann Arbeitgeber das Gehalt einbehalten dürfen? Klick dich durch unseren Artikel und find es heraus!
Nach der Kündigung kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer*innen ihr letztes Gehalt vorenthalten wird. Das ist eine unschöne Situation, aber kein Grund zur Sorge. Wie bei allen anderen Gehältern ist der Arbeitgeber auch hier zur Zahlung verpflichtet. Als Arbeitnehmer*in hast du nun mehrere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, bevor du in letzter Konsequenz eine*n Anwält*in hinzuziehst. Beachte: Nicht immer steckt eine böswillige Absicht hinter dem Zurückhalten des Gehalts. Ebenso kann ein Versehen oder ein Fehler in der Buchhaltung dafür verantwortlich sein, dass dir dein letztes Gehalt noch nicht gezahlt wurde. In einem solchen Fall empfiehlt es sich im ersten Schritt direkt auf die personalverantwortlichen Personen des Unternehmens zuzugehen, um die Hintergründe zur fehlenden Gehaltszahlung klären zu können. Solltest du auf diesem Weg nicht weiterkommen, kannst du dein Gehalt per Mahnbescheid einfordern.
In der schriftlichen Lohnforderung solltest du deinen Arbeitgeber bitten, dir dein letztes Gehalt zu überweisen und auch eine Frist für die Zahlung setzen. In der Regel ist ein Zeitrahmen von ein bis zwei Wochen angemessen. Die wichtigsten Inhalte der Zahlungsaufforderung sind:
Gut zu wissen: Auch wenn die Kontaktaufnahme via E-Mail in der Regel genügt, ist es trotzdem empfehlenswert, die Forderung in gedruckter und unterschriebener Form einzureichen. Zudem solltest du deine Zahlungsaufforderung möglichst schnell aufsetzen: Aufgrund von relativ kurzen Ausschlussfristen (auch Verfallfristen genannt) kann der Anspruch bereits nach drei bis sechs Monaten verfallen, wenn das Gehalt bis dahin noch nicht eingefordert wurde.
Kommt der Arbeitgeber deiner schriftlichen Zahlungsaufforderung nicht nach, kommt als letzter Ausweg die Erhebung einer Leistungsklage gegen deinen ehemaligen Arbeitgeber in Betracht. Hierfür müssen Arbeitnehmer*innen nicht unbedingt einen Rechtsbeistand kontaktieren, sie können die Klage auch selbst formulieren und beim Arbeitsgericht einreichen. Dazu bieten Arbeitsgerichte eine Rechtsantragsstelle bzw. eine Antragshilfestelle an, die beim Formulieren der Klage helfen kann. Sie dürfen allerdings keine Rechtsberatung anbieten.
Die sicherere Variante ist, eine*n Anwält*in hinzuzuziehen, der*die neben der Klageformulierung und Rechtsberatung auch die weitere Kommunikation zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber überwacht. Die Klage führt normalerweise zu einer Güteverhandlung, die etwa fünf Wochen nach der Klageeinreichung stattfindet. In den meisten Fällen lenken Arbeitgeber in diesem Verfahren ein und zahlen den ausstehenden Lohn. Bei einer gütlichen Einigung fallen außerdem keine Gerichtskosten an. Arbeitnehmer*innen werden nicht mit zusätzlichen Kosten überrascht.
Kommt es zu keiner gütlichen Einigung mit deinem ehemaligen Arbeitgeber, steigt das Verfahren in die nächsthöhere Instanz auf. Spätestens jetzt sollte ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden, der die Erfolgsaussichten beurteilt und einschätzen kann, ob es sinnvoll ist, die Klage weiterzuführen.
Günther K., 33, arbeitete viele Jahre als Fensterbauer in einer Tischlerei. Er fühlte sich als fester Bestandteil des langjährigen Kollegenstammes. „Das Arbeitsklima bei uns war immer freundlich und sehr angenehm, alles lief prima. Bis zu dem Zeitpunkt, als mein Arbeitgeber ziemlich plötzlich die Geschäftsführung in die Hände seiner Tochter übergab. Sie hatte studiert und wollte nun frischen Wind in die Firma bringen. ,Neue Besen kehren gut‘, sagt man ja so, aber bei uns waren quasi über Nacht ein frostiges Klima, herrische Töne und eine sonderbare Befehlsform an der Tagesordnung.
Alles im Alltag wurde überaus unangenehm. Nach wenigen Wochen hatten die ersten Kolleg*innen einen neuen Arbeitsplatz gefunden und waren ruckzuck weg. Die Stellen wurden nicht neu besetzt, dafür durften wir Verbleibenden entsprechend mehr und länger arbeiten. Einen Ausgleich dafür gab es – mit Ansage – nicht. Ich habe mich dann auch auf die Suche gemacht und hatte bald Glück, einen neuen Job zu finden. Meine Kündigung habe ich fristgemäß geschrieben.
Die neue Geschäftsführerin war darüber persönlich so beleidigt, dass sie mich mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt und nach Hause geschickt hat. Die Zahlung des letzten Lohns hat sie nicht angewiesen. Nach einer Anmahnung musste ich mein Geld beim Arbeitsgericht einklagen. Das hat sogar alles in allem recht problemlos geklappt, ich hatte alle Unterlagen und Nachweise vollständig dabei. Aber ich habe zwei kleine Töchter und die Rennerei und die Sorgen, die man in einer solchen Situation hat, sind eine unnütze dreifache Belastung. Glücklicherweise habe ich durch einen Vergleich mein Geld dann bekommen. Beim neuen Betrieb habe ich es ganz gut getroffen, aber ich bin noch traurig darüber, dass eine im Grunde schöne und kollegiale Arbeitswelt nach vielen Jahren läppisch zerstört wurde.“**
**Günthers Fall ist fiktiv und beruht auf verschiedenen Erfahrungen von Arbeitnehmer*innen.
Beachte: Ein Arbeitgeber ist berechtigt Teile deiner Vergütung zurückzuhalten, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Wenn du als Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringst, zum Beispiel durch unentschuldigtes Fehlen oder Arbeitsverweigerung, hat der Arbeitgeber das Recht, das Entgelt für diese Zeiträume zurückzuhalten. Bei minderer oder schlechter Leistung deinerseits besteht jedoch kein Anspruch auf eine Kürzung oder Zurückbehaltung des Gehalts. Das liegt daran, dass das Dienstvertragsrecht im Gegensatz zum Kaufvertragsrecht keine Minderung bei Schlechtleistung vorsieht.
Der Arbeitgeber kann das Zurückbehaltungsrecht jedoch nutzen, um bestimmte Ansprüche durchzusetzen, wie beispielsweise die Rückgabe von Firmeneigentum, die Herausgabe von Betriebs- oder Geschäftsunterlagen oder die Sicherstellung von Schadensersatzansprüchen, wenn du schuldhaft haftest. Das Zurückbehaltungsrecht gilt jedoch nicht für den unpfändbaren Teil deines Gehalts.
Solltest du in die unglückliche Situation geraten, dass dir dein letztes Gehalt nicht ausgezahlt wird, bietet sich in einem ersten Schritt ein offener Dialog mit deiner ehemaligen Führungskraft oder / und der Lohnbuchhaltung bzw. der Personalabteilung an. Es bietet sich an, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Erst wenn dieser keine Wirkung zeigt, solltest du eine schriftliche Lohnaufforderung verfassen und gegebenenfalls das als letzten Ausweg Arbeitsgericht einschalten.
*Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Wenn dein Arbeitgeber nach einer Kündigung dein Gehalt nicht auszahlt, kannst du zunächst eine schriftliche Zahlungsaufforderung verfassen. Sollte dies keine Wirkung zeigen, hast du die Möglichkeiten, deinen Lohn über das Arbeitsgericht einzuklagen.
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