Sozialversicherungsfachangestellte/-r Ausbildung

Zu den Sozialversicherungen gehört nicht nur die Krankenversicherung, sondern auch Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Kommt es zu einem Versicherungsfall, muss dieser von entsprechenden Fachangestellten überprüft werden. Wer eine Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten gemacht hat, arbeitet also bei öffentlich-rechtlichen Trägern wie der deutschen Rentenversicherungsanstalt oder auch der Arbeitsagentur. Dort ist man zum Beispiel für die Bewilligung von Leistungen, die Überprüfung von Zahlungseingängen, das Festhalten von Versicherungsverträgen und ähnliches zuständig. Unter Umständen kommt auch die Beratung der Kunden hinsichtlich Therapiemöglichkeiten oder Arbeitsplätzen dazu.

Nicht zuletzt wegen der verhältnismäßig sicheren Arbeitsplätze ist die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten sehr gefragt. Die meisten, die sich hier auf einen Ausbildungsplatz bewerben, haben deshalb mindestens die Mittlere Reife, meistens sogar Abitur. Gute Noten in Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaft, Deutsch und Sozialkunde werden dabei vorausgesetzt. Die meisten Menschen arbeiten in diesem Beruf im Büro, aber auch der Außendienst spielt eine wichtige Rolle.

Ausbildungsgehalt Sozialversicherungsfachangestellte/-r

Öffentlicher Dienst
Ausbildungsdauer: 36 Monate

1. Lehrjahr
West / Ost
2. Lehrjahr
West / Ost
3. Lehrjahr
West / Ost
915 € / 915 € 975 € / 975 € 1035 € / 1035 €
(Quellenangabe: BIBB)

Erfahren Sie alles über die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten

Hat man sich für eine Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten entschieden, muss man die Wahl zwischen den folgenden Fachrichtungen wählen: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Knappschaftliche Sozialversicherung oder Landwirtschaftliche Sozialversicherung. In der Regel wird das bereits durch die Behörde vorgegeben, in der man seinen Ausbildungsplatz hat. Meistens kümmern diese sich nämlich nur um jeweils einen Bereich.

Üblicherweise liegt die Ausbildungsdauer in diesem Beruf bei drei Jahren, das Gehalt wird später tariflich geregelt. Zu den Ausbildungsinhalten bei der Berufsausbildung gehören insbesondere Themen aus dem deutschen Sozialrecht, aber auch dem Verwaltungsfachrecht und dem bürgerlichen Recht. Auch die Kalkulation von Beiträgen und Bezügen, die rechtlichen Grundlagen für Sanktionen und Kundengespräche gehören zu den Dingen, die der Azubi jetzt lernt. Hat man die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten einmal erfolgreich abgeschlossen, gibt es eine ganze Reihe von Weiterbildungsmöglichkeiten. Dazu gehören Kundenberater und Sachbearbeiter, Krankengeldfallmanager, Krankenkassenfach- oder –betriebswirt, Verwaltungsfachwirt, Versicherungsfachwirt, Fachwirt für Sozial- und Gesundheitswesen sowie der Fachkaufmann für Büromanagement. Wer Abitur hat, kann darüber hinaus auch ein Studium in Betracht ziehen. Mögliche Studiengänge sind der Diplom-Betriebswirt für Gesundheitsmanagement, der Diplom- data-linkskriptGesundheitsökonom, Diplom-Gesundheitswirt, Diplom-Verwaltungswirt und Diplom-Betriebswirt Fachrichtung Verwaltung.